Kirchenrat

Anlobung Kirche St
Kirchenrat

Die Exekutive

Der Kirchenrat ist verantwortlich für die Leitung der Landeskirche als Ganzes.

Neuer Kirchenrat mit neuer Präsidentin

Am 1. Juli 2025 beginnt die Amtsperiode des neuen Kirchenrats (im Bild oben die Anlobung durch den Synodevorstand). Vier von sieben Mitgliedern der kantonalkirchlichen Exekutive sind neu inklusive der Präsidentin. 

Medienmitteilung

Der Kirchenrat ist die Exekutive der Reformierten Kirche Baselland und wird von der Synode gewählt. Er ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche, vertritt sie nach aussen und ist zuständig für die Umsetzung der Legislaturziele. Sieben Mitglieder wirken im Kirchenrat mit, sechs ehrenamtliche Personen und einer Person im vollamtlichen Präsidium. 

Rechte und Pflichten

Der Kirchenrat hat gemäss der Kirchenordnung insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse:
Der Kirchenrat bereitet die Synodegeschäfte vor, führt die Beschlüsse der Synode aus und erlässt die erforderlichen Bestimmungen.
Der Kirchenrat wählt die Stellenleitenden der kantonalkirchlichen Ämter sowie die weiteren landeskirchlichen Angestellten.
Der Kirchenrat entscheidet über die Wahlfähigkeit von Bewerber:innen für Pfarrstellen.
Der Kirchenrat hat die Aufsicht über das ordnungsgemässe Funktionieren der Kirchgemeinden.
Der Kirchenrat beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren und nimmt Stellung zu diversen Themen in der Öffentlichkeit.

Mitglieder Kirchenrat

Regine Kokontis_Foto privat_web

Pfrn. Regine Kokontis

Kirchenratspräsidentin
Präsidiales und Aussenbeziehungen

Burkhard Wittig_Foto Roland Schmid_web

Burkhard Wittig

Kirchenrat
Diakonie und Spezialseelsorge

Eric Hub_Ausschnitt Foto Roland Schmid_web

Pfr. Eric Hub

Kirchenrat
Gemeindeentwicklung und Erwachsenenbildung

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Oliver Ehinger

Kirchenrat
Finanzen und Wirtschaft

Peter Brodbeck web

Peter Brodbeck

Kirchenrat
Recht und Menschenrechte

Katharina Gisin web

Katharina Gisin

Kirchenrätin
Jugend und Unterricht

Niggi-Ullrich

Niggi Ullrich

Kirchenrat
Weltweite Kirche und Ökumene

Cornelia-Schmidt-Messingschlager

Pfrn. Cornelia Schmidt

Co-Präsidium Pfarrkonvent a. i.
Theologie und Pfarrschaft, beratend

Samuel Maurer rgb

Pfr. Samuel Maurer

Co-Präsidium Pfarrkonvent a. i.
Theologie und Pfarrschaft, beratend

Departemente und Aufgaben

Jedes Mitglied des Kirchenrats verantwortet ein Departement und übernimmt bestimmte Spezialaufgaben.

Zudem ist jedes Mitglied im Kirchenrats Gotte oder Götti für einzelne Kirchgemeinden.

Kommissionen

Drei kirchenrätliche Kommissionen unterstützen die Arbeit des Kirchenrats: die Gemeindefinanzkommission, die Diakoniekommission und die Kommission für Freiwilligenarbeit.

  • Gemeindefinanzkommission

    Die kirchenrätliche Gemeindefinanzkommission besteht aus sieben Mitgliedern, darunter zwei Synodalen. Die GFK überprüft die Budgets und Jahresrechnungen der Kirchgemeinden, die ihr der Kirchenrat überweist, auf ihre Rechtskonformität. Das Kirchenratsmitglied, welches für das Departement Finanzen und Wirtschaft zuständig ist, führt das Präsidium der GFK und organisiert die Aufgaben gemeinsam mit der Leitung Finanzen der kantonalkirchlichen Verwaltung.

    Die GPK fasst ihre Erkenntnisse in einem Bericht zusammen, der bei Bedarf auch konkrete Massnahmen zur Prävention oder Beseitigung von Mängeln enthält. Im Falle der Feststellung von drohenden oder eingetretenen Mängeln sucht der Kirchenrat den Kontakt mit der betroffenen Kirchgemeinde und ordnet bei Bedarf die ihm nach Massgabe des Verhältnismässigkeitsprinzips angezeigt erscheinenden Massnahmen an.

    Mitglieder Gemeindefinanzkommission:
    Oliver Ehinger, Kirchenrat für Finanzen und Wirtschaft, Präsidium
    Rudolf Heckendorn
    Dieter Hofer, Delegierter Synode
    Markus Jäggi, Delegierter Synode 
    Roland Tschudin
    Andreas Zbinden

  • Diakoniekommission

    Die Diakonie beziehungsweise die kirchliche Sozialarbeit bedeutet helfendes Handeln aus christlicher Motivation im Kontext von Kirche und Gesellschaft. Die Werte Mitmenschlichkeit, Barmherzigkeit, soziale Verantwortung, Solidarität und Sicherheit sind wesentliche Aspekte diakonischen Handelns.

    Die Hauptakteur:innen der Diakionie in der Reformierten Kirche Baselland sind die Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone und also die Fachpersonen im sozialdiakonischen Dienst, sowie die Pfarrpersonen und die Freiwilligen.

    Mitglieder Diakoniekommission:
    Burkhard Wittig, Kirchenrat für Diakonie und Spezialseelsorge, Präsidium 
    Tobias Dietrich, Stellenleiter Fachstelle Diakonie
    Sonja Gassmann, Sozialdiakonin
    Pfr. Peter Leuenberger

  • Kommission für Freiwilligenarbeit FWA

    In der Schweiz werden jedes Jahr Millionen von Freiwilligenstunden geleistet. Auch in der Reformierten Kirche Baselland ist die Freiwilligenarbeit (FWA) sehr wichtig. Freiwillige tragen oft gemeinsam mit Angestellten von Kirchgemeinden und der Kantonalkirche wesentlich zum sozialen Leben in unserer Landeskirche bei. Sie unterstützen und verantworten Aktivitäten zugunsten unterschiedlichster Menschengruppen.

    Die Kommision für Freiwilligenarbeit fördert die FWA innerhalb der Kantonalkirche. Zu ihren Aufgaben zählen die Vernetzung unter den Verantwortlichen für FWA in den Kirchgemeinden, Fachstellen und Spezialpfarrämtern, die Organisation von jährlichen Treffen mit Weiterbildung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung mit ausserkantonalen Fachstellen im Bereich Freiwilligenarbeit.

    Mitglieder Kommission für Freiwilligenarbeit:
    Tobias Dietrich, Leiter Fachstelle Diakonie
    Esther Meier, Sozialdiakonin
    Pfr. Eric Hub, Kirchenrat
    Pfr. Rolf Schlatter, Spitalseelsorger

Vlnr_Plattner_Hof-Sippl_Bätscher_Herrmann_web_Foto Roland Schmid

Vier Mal Adieu

Vlnr. Pfr. Matthias Plattner, Cornelia Hof-Sippl, Sandra Bätscher und Kirchenratspräsident Pfr. Christoph Herrmann, bis Ende Juni 2025 in der Exekutive der Reformierten Kirche BL.

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