Kirchenrat

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Kirchenrat

Die Exekutive

Dem Kirchenrat obliegt die Leitung der Landeskirche als Ganzes.
Der Kirchenrat besteht aus einem vollamtlichen Präsidenten und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese werden von der Synode gewählt. Der Kirchenrat ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche und vertritt diese nach aussen. Der Kirchenrat trifft sich zu rund 20 Sitzungen im Jahr und pflegt insbesondere die Beziehungen zum Synodevorstand, dem Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, zur Römisch-katholischen Landeskirche im Baselbiet und kantonalen Gremien und Stellen.

Pflichten und Befugnisse

Der Kirchenrat hat gemäss der Kirchenordnung insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse
Er bereitet die Synodegeschäfte vor, führt die Beschlüsse der Synode aus und erlässt die erforderlichen Bestimmungen.
Er wählt die Inhaberinnen und Inhaber der kantonalkirchlichen Ämter und die weiteren landeskirchlichen Angestellten.
Er entscheidet über die Wahlfähigkeit von Bewerbern und Bewerberinnen für Pfarrstellen.
Er hat die Aufsicht über das ordnungsgemässe Funktionieren der Kirchgemeinden.
Er beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren und nimmt zu diversen Themen Stellung in der Öffenltichkeit.

Mitglieder des Kirchenrats

Christoph herrmann web

Pfr. Christoph Herrmann

Kirchenratspräsident
Departement I: Präsidiales und Aussenbeziehungen

Cornelia Hof web

Cornelia Hof-Sippl

Vizepräsidentin
Departement II: Diakonie und Spezialseelsorge

Matthias-Plattner

Pfr. Matthias Plattner

Kirchenrat
Departement III: Gemeindeentwicklung und Erwachsenenbildung

Sandra-Bätscher

Sandra Bätscher-Gisin

Kirchenrätin
Departement IV: Finanzen und Wirtschaft

Peter Brodbeck web

Peter Brodbeck

Kirchenrat
Departement V: Recht und Menschenrechte

Katharina Gisin web

Katharina Gisin

Kirchenrätin
Departement VI: Jugend und Unterricht

Niggi-Ullrich

Niggi Ullrich

Kirchenrat
Departement VII: Weltweite Kirche und Ökumene

Sibylle Baltisberger web

Pfrn. Sibylle Baltisberger-Zeier

Regelmässiger Gast - beratende Stimme
Departement VIII: Theologie und Pfarrschaft

Departemente und Aufgaben

Jedes Mitglied des Kirchenrats ist zuständig für ein Departement und übernimmt gewisse Spezialaufgaben

Zudem ist jedes Mitglied des Kirchenrats Pate/Patin für einzelne Kirchgemeinden:

Kirchenrätliche Kommissionen

Drei kirchenrätliche Kommissionen unterstützen die Arbeit des Kirchenrats. Es sind dies die Gemeindefinanzkommission, die Diakoniekommission und die Kommission für Freiwilligenarbeit.

  • Gemeindefinanzkommission (GFK)

    Die aus sieben Mitgliedern, wovon zwei Synodalen, bestehende kirchenrätliche Gemeindefinanzkommission überprüft die ihr durch den Kirchenrat überwiesenen Budgets und Jahresrechnungen der Kirchgemeinden auf ihre Rechtskonformität. Das departementsverantwortliche Mitglied des Kirchenrates führt das Präsidium und organisiert die Aufgaben gemeinsam mit dem/der zuständigen Angestellten der kantonalkirchlichen Verwaltungsdienste.

    Die Gemeindefinanzkommission fasst ihre Erkenntnisse in einem Bericht zusammen, der im Bedarfsfall auch konkrete Massnahmen zur Prävention oder Beseitigung von Mängeln enthält.

    Im Falle der Feststellung von drohenden oder eingetretenen Mängeln sucht der Kirchenrat mit der Kirchgemeinde den Kontakt und ordnet bei Bedarf die ihm nach Massgabe des Verhältnismässigkeitsprinzips angezeigt erscheinenden Massnahmen an.

    Aus: Kirchenordnung § 84 und Finanzordnung § 2.


    Mitglieder Gemeindefinanzkommission
    Sandra Bätscher-Gisin, Kirchenrätin «Departement Finanzen und Wirtschaft», Präsidium
    Oliver Ehinger
    Rudolf Heckendorn
    Dieter Hofer, Deleg. Synode
    Andreas Häberli, Deleg. Synode
    Roland Tschudin
    Andreas Zbinden

  • Diakoniekommission

    Diakonie (kirchliche Sozialarbeit)  ist helfendes Handeln aus christlicher Motivation im Kontext von Kirche und Gesellschaft. Die Werte – Mitmenschlichkeit, Barmherzigkeit, soziale Verantwortung, Solidarität und Sicherheit – sind wesentliche Aspekte der Diakonie.

    Die Hauptakteure im diakonischen Handlungsfeld in der Reformierten Kirche Baselland sind die Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, also die Fachpersonen im sozialdiakonischen Dienst, sowie die Pfarrpersonen und die Freiwilligen.

    Mitglieder Diakoniekommission
    Cornelia Hof-Sippl, Kirchenrätin «Departement Diakonie und Spezialseelsorge» Präsidium Tobias Dietrich, Stellenleiter Fachstelle Diakonie
    Sonja Gassmann, Sozialdiakonin
    Pfr. Peter Leuenberger
    Burkhard Wittig, Sozialdiakon

    Fachstelle Diakonie

  • Kommission für Freiwilligenarbeit

    In unserem Land werden jedes Jahr Millionen von Freiwilligenstunden geleistet. Auch in unserer Kirche ist die Freiwilligenarbeit sehr wichtig! Oft im Verbund mit Angestellten von Kirchgemeinden und der Kantonalkirche tragen Freiwillige sehr viel zum sozialen Leben bei und unterstützen und verantworten Aktivitäten zugunsten unterschiedlichster Menschengruppen.

    Die Kommision für Freiwilligenarbeit fördert die Freiwilligenarbeit (FWA) innerhalb der Reformierten Kirche Baselland. Ihre Aufgaben sind u.a. die Vernetzung zwischen den Verantwortlichen für FWA der Kirchgemeinden, Fachstellen und Spezialpfarrämter, die Organisation von jährlichen Treffen mit Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung mit ausserkantonalen Fachstellen im Bereich FWA.

    Mitglieder Kommission für Freiwilligenarbeit
    Tobias Dietrich, Leiter Fachstelle Diakonie
    Esther Meier, Sozialdiakonin
    Pfr. Matthias Plattner, Gemeindepfarrer/Kirchenrat
    Pfr. Rolf Schlatter, Spitalseelsorger

    Freiwilligenarbeit