Mitglied werden
In unserer Kirche leben und handeln wir im Vertrauen auf den dreieinigen Gott, im Respekt vor unseren Mitmenschen und vor der Schöpfung, im Bewusstsein eigener Stärken und Schwächen.
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Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland gehört einer Kirchgemeinde an (meist ist dies die Kirchgemeinde des Wohnsitzes) und ist zugleich Mitglied der Kantonalkirche.
Die reformierte Kirche ist demokratisch organisiert. Als Mitglied können Sie in Ihrer Kirchgemeinde Ihre Meinung frei äussern und das aktive und passive Wahlrecht ausüben.
Das liebe Geld. Als Mitglied haben Sie Kirchensteuern auf Ihr Einkommen und Vermögen zu bezahlen. Dafür erhalten Sie sämtliche Dienstleistungen der Kirche in Ihrer Gemeinde kostenlos.
In der Kirchenordnung sind in den § 11-15 die Rechte und Pflichten aufgeführt.
Diskretion
Es ist selbstverständlich, dass alle Ihre Angaben im Zusammenhang eines Neu- oder Wiedereintritts streng vertraulich behandelt werden. Davon Kenntnis erhält nur die lokale Kirchenpflege, der Kirchenrat und die Steuerabteilung der Gemeindeverwaltung, welche ihrerseits dem Amtsgeheimnis verpflichtet sind. -
Wiedereintritt
Zurück in die evangelisch-reformierte Kirche
Sie waren mal Mitglied. Bestimmt hatten Sie damals Gründe, welche zum Austritt geführt haben. Menschen und auch die Kirche entwickeln und verändern sich. Viele ehemalige Mitglieder fühlen sich nach einiger Zeit und gemachten Erfahrungen wieder zur Kirche hingezogen.Kirche gibt Heimat
Vielleicht waren Sie über Jahre im Ausland wohnhaft und haben die Kirche aus den Augen verloren. Kirche vermittelt Heimat - ein guter Grund, ihr wieder beizutreten.Verfahren
Als Mitglied der reformierten Kirche erhalten Sie die Mitgliederzeitung der «Kirchenbote». Sie erscheint monatlich und enthält aktuelle Beiträge auch über Ihre Gemeinde. Er wird per Post zugestellt.
Das Verfahren bei einem Wiedereintritt ist in § 12, Abs.1 der Kirchenordnung (KiO) geregelt: «Der erstmalige Eintritt, Wiedereintritt oder Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung an die zuständige Kirchenpflege und deren Aufnahmebeschluss, mit welchem in der Regel eine persönliche Kontaktnahme verbunden ist.» -
Neueintritt/Übertritt in die ev.-ref. Kirche
Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem Leben, weshalb Sie sich nach reiflichen Überlegungen mit einem Eintritt in die reformierte Kirche befassen.
Bei einem Neueintritt oder Übertritt findet in der Regel ein Gespräch zwischen Ihnen und einer zuständigen Pfarrerin oder einem zuständigen Pfarrer statt.
Kontaktformular für den Neueintritt
Verfahren
Das Verfahren bei einem Neueintritt/Übertritt ist in § 12, Abs. 1 der Kirchenordnung (KiO) geregelt: «Der erstmalige Eintritt, Wiedereintritt oder Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung an die zuständige Kirchenpflege und deren Aufnahmebeschluss, mit welchem in der Regel eine persönliche Kontaktnahme verbunden ist.»Als Mitglied der reformierten Kirche erhalten Sie die Mitgliederzeitung der «Kirchenbote». Sie erscheint monatlich und enthält aktuelle Beiträge auch über Ihre Gemeinde. Er wird per Post zugestellt.
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Besuchen Sie unverbindlich einen Gottesdienst oder eine Veranstaltung
Möchten Sie unsere Kirche näher kennenlernen? Gottesdienste und Veranstaltungen sind öffentlich. Sie sind herzlich willkommen. Wann und wo Gottesdienste in Ihrer Gemeinde gefeiert werden, welche Veranstaltungen es gibt, finden Sie auf der Webseite Ihrer Kirchgemeinde.
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Schnupperabo Kirchenbote
Möchten Sie mehr Informationen zu unserer Kirche und der Kirchgemeinde an Ihrem Wohnort erfahren? Der Kirchenbote als Mitgliederzeitung erscheint monatlich und wird per Post zugestellt. Gerne senden wir Ihnen die nächsten drei Ausgaben gratis zu.
Sie sind an einem Kircheneintritt interessiert, wohnen aber nicht im Kanton Baselland? Auf der Webseite Kircheneintritt.ch finden Sie Infos und Kontaktmöglichkeiten zu vielen weiteren Kantonalkirchen.