Meldestelle Grenzverletzungen

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Meldestelle Grenzverletzungen

Schutz und Prävention

Wichtige Ansprechstellen für Betroffene.

Der respektvolle und würdevolle Umgang sowie Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen gehören unabdingbar zum Selbstverständnis der Reformierten Kirche Baselland.

«Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.» (§18 der totalrevidierten Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft)

Bei einem Verdacht oder sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Anlaufstellen zu kontaktieren.

Ansprechstellen der Reformierten Kirche Baselland

Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung

Die Reformierte Kirche Baselland hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Vertrauenspersonen beraten und unterstützen Betroffene, Mitwissende und Vorgesetzte bei Fällen von sexueller Belästigung. Sie unterstehen der Schweigepflicht und werden nur mit Einverständnis der betroffenen Person tätig.

Für die aktuelle Liste der Vertrauenspersonen inklusive Porträts und Kontaktmöglichkeiten nach unten scrollen. Die Begleitung durch die Vertrauensperson ist kostenfrei.


Opferhilfe beider Basel


Kirchliche Ansprechpersonen

Die Reformierte Kirche Baselland hat als interne Ansprechpersonen bestimmt:


Präventionsbeauftragte der Reformierten Kirche Baselland

Ansprechperson bei Fragen zur Prävention ist: