Meldestelle Grenzverletzungen

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Meldestelle Grenzverletzungen

Schutz und Prävention

Wichtige Ansprechstellen für Betroffene.

Respektvoller und würdevoller Umgang sowie Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen gehören unabdingbar zum Selbstverständnis der Reformierten Kirche.

«Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.» (§18 totalrevidierte Kirchenordnung ERK BL)

Bei einem Verdacht bzw. sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Ansprechstellen zu kontaktieren.

Ansprechstellen der Reformierten Kirche Baselland

Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung

Die ERK BL hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Vertrauenspersonen beraten und unterstützen Betroffene, Mitwissende und Vorgesetzte bei Fällen von sexueller Belästigung. Sie unterstehen der Schweigepflicht und werden nur im Einverständnismit der betroffenen Person tätig.

Die aktuellste Liste der Vertrauenspersonen mit Porträts und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten aufgeführt. Die Begleitung durch die Vertrauensperson erfolgt für Sie kostenlos.


Unterstützung erhalten Betroffene auch bei der Opferhilfe beider Basel:


Kirchliche Ansprechpersonen

Die Reformierte Kirche Baselland hat als interne Ansprechpersonen bestimmt:


Präventionsbeauftragte der ERK BL

Ansprechperson bei Fragen zur Prävention ist: