Rekurskommission
Die Rekurskommission ist als Schlichtungsinstanz und kirchenintern einziges unabhängiges Rechtsprechungsorgan der Landeskirche in umfassender Weise zuständig für das Beschwerde- und Klageverfahren. Sie verfügt über umfassende Kognition und kann angefochtene Entscheidungen auch auf ihre Angemessenheit überprüfen.
Die Rekurskommission besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, die von der Synode anlässlich ihrer konstituierenden Sitzung für eine vierjährige Amtsperiode gewählt werden. Die Amtsperiode beginnt am 1. Juli des Wahljahres und endet am 30. Juni des vierten Amtsjahres.
Mitglieder Rekurskommission
- Christoph Mettler, Dr. iur., Basel
- Annette Burger-Frey, Pfeffingen
- Roman Laubscher, lic. iur., Liestal
- Irène Endress-Schmidt, Reinach (Ersatzmitglied)
- Regula Steinemann, Füllinsdorf (Ersatzmitglied)
Kontakt
Rekurskommission der Evangelisch-reformierten Kirche des
Kantons Basel-Landschaft
c/o Kirchensekretariat
Obergestadeck 15
Postfach 438
4410 Liestal