Am 14. Juni 2023 hat die Synode der Evangelisch-reformierten
Kirche Baselland die zweite Lesung der totalrevidierten Personal- und Besoldungsordnung
(PBO) durchgeführt und die PBO in der Folge
einstimmig genehmigt. Nachdem kein fakultatives Referendum ergriffen wurde,
wird dieses letzte Gesetzeswerk auf Ordnungsstufe per 1.1.2024 in Kraft treten.
Damit kommt, abgesehen von einigen Folgereglementen, das grosse Projekt der
kirchlichen Gesetzesrevision, welches die Kantonalkirche in den letzten acht
Jahren beschäftigt hatte, zu einem Ende.
Die totalrevidierte Personal- und Besoldungsordnung - Gesetzestext (Inkraftsetzung per 1.1.2024)
Link zur Berichterstattung zur Synode vom 14. Juni 2023
Voranzeige: Mitte Dezember 2023 erhalten die Kirchgemeinden einen Sonderdruck der Personal- und Besoldungsordnung, zusammen mit einer Übersicht der Änderungen, die sich aus der Inkraftsetzung der PBO und der Folgereglemente ergeben.
Am 1. Januar 2022 traten die totalrevidierte Kirchenverfassung vom 20. November 2019, dpie Finanzordnung vom 24. März 2021 sowie die Kirchenordnung vom 7. September 2021 gemeinsam und aufeinander abgestimmt in Kraft. Mit der dreifachen Inkraftsetzung wurde ein Haupt-Meilenstein in der Umsetzung Visitation erreicht.
Die ausführliche Newsmeldung finden Sie hier: Inkraftsetzung Kirchenverfassung, Kirchenordnung und Finanzordnung per 1. Januar 2022
Am Dienstag, 7. September 2021 traf sich die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer halbtägigen ausserordentlichen Sitzung im Kultur-und Sportzentrum (Kuspo) in Pratteln. Haupttraktandum war die 2. Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung. Diese wurde nach abschliessenden Diskussionen zu einzelnen Paragraphen am Ende einstimmig verabschiedet. Damit ist nach Annahme der totalrevidierten Kirchenverfassung durch die Stimmberechtigten im September 2020 und der Verabschiedung der totalrevidierten Finanzordnung durch die Synode im März 2021 ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Des Weiteren nahmen die Synodalen 13 kirchenrätliche Reglemente zur Finanzordnung zur Kenntnis.
Die totalrevidierte Kirchenordnung - Gesetzestext:
Totalrevidierte Kirchenordnung vom 7.9.2021
Die totalrevidierte Kirchenordnung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Publikation im Amtsblatt BL vom 16. September 2021 – Ablauf Referendumsfrist am 29. Oktober 2021.
Vorbehältlich eines möglichen Referendums, soll die neue Kirchenordnung gemeinsam mit der neuen Kirchenverfassung und der neuen Finanzordnung voraussichtlich per 1.1.2022 in Kraft treten.
Die ausführliche Berichterstattung zur Synodetagung finden Sie unter News:
Synode vom 7. September 2021
Am Dienstag und Mittwoch, 23. und 24. März 2021 kam die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung in Muttenz zusammen. Die Synode, das Parlament der ERK BL, beriet wichtige gesetzliche Grundlagen. Die Synodalen beschlossen und verabschiedeten die totalrevidierte Finanzordnung in zweiter Lesung mit einem überwältigendem Mehr von 52 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen, bei 6 Enthaltungen. Die neue Finanzordnung schafft wichtige Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzflüsse und setzt diese in Relation zur Grösse der Kirchgemeinden. Dies insbesondere durch die Neuerungen bei der Verteilung des aufgrund des Mitgliederrückgangs rückläufigen Kantonsbeitrages und Änderungen des Finanzausgleichs. Damit wird ein wichtiger Paradigmenwechsel eingeläutet.
Die totalrevidierte Finanzordnung - Gesetzestext:
Totalrevidierte Finanzordnung vom 24.3.2021
Anhang I - Kirchensteuern natürlicher Personen
Anhang II - Baubeiträge
Anhang III - Finanzausgleich
1. Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung abgeschlossen
Die Beratung der totalrevidierten Kirchenordnung begann an der ausserordenltichen Synode im März und wurde an der ordenltichen Frühjahrssynode im Juni fortgeführt. Es kam bei einzelnen Punkten immer wieder zu längeren Diskussionen und Nachfragen. Die vom Kirchenrat vorgelegte Fassung fand jedoch grundsätzlich grosse Zustimmung bei den Synodalen. Die Synode verabschiedete am 16. Juni den Entwurf mit den beschlossenen Änderungen zuhanden einer zweiten Lesung an der a.o. Synode am 7. September 2021 einstimmig.
Die ausführliche Berichterstattung zu den Synodetagungen finden Sie unter News: Synode vom 23./24. März und Synode vom 16. Juni.
Die totalrevidierte Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft wurde am 27. September 2020 von den stimmberechtigten Mitgliedern ab 16 Jahren mit 93.5 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 34.7 Prozent. Die neue Verfassung schafft einen zeitgemässen Rahmen für aktuelle Herausforderungen und trägt den gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte Rechnung.
Medienmitteilung zur Abstimmung und detaillierte Abstimmungsergebnisse
Die Kirchenverfassung
der Reformierten Kirche Baselland wurde einer Totalrevision unterzogen. Im November
2019 wurde sie von der Synode in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Am Sonntag, 17. Mai 2020 wären die reformierten Mitglieder aufgerufen gewesen, über die
neue Kirchenverfassung abzustimmen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise (COVID-19) hat der Bundesrat am 18. März 2020 entschieden, auf die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Diese soll nun am 27. September 2020 durchgeführt werden.
Kirchenrat und die Synode empfehlen ein
Ja zur neuen Verfassung.
Rund 68 Jahre alt ist die aktuell geltende Kirchenverfassung der Reformierten Kirche Baselland – sie datiert vom Juli 1952. In den vergangenen Jahrzehnten erwies sie gute Dienste. Doch nun ist sie ist in die Jahre gekommen. Aus diesem Grund wurde der Kirchenrat im Sommer 2016 von der Synode beauftragt, die Kirchenverfassung einer Totalrevision zu unterziehen.
Die Kirchenverfassung ist das Grundgesetz der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft. Darin werden die Aufgabe und Zugehörigkeit, der Aufbau und die Organisation, die Befugnisse der kirchlichen Organe und Grundsätze des Haushalts sowie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte geregelt.
Die neue Verfassung soll mit ihren 20 Paragraphen einen zeitgemässen Rahmen für aktuelle Herausforderungen schaffen. Sie trägt den gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte Rechnung. Verschiedene Dinge werden neu oder anders geregelt als in der aktuellen Kirchenverfassung. «Bewährtes bleibt erhalten, aber gleichzeitig wird der Weg bereitet, dass wir als Kirche flexibler werden», sagt Kirchenratspräsident Pfarrer Christoph Herrmann. «An unserem Auftrag – der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat – ändert sich nichts. Und wir nehmen auch weiterhin unsere gesellschaftliche Verantwortung als öffentlich-rechtliche Institution wahr, in dem wir für die gesamte Bevölkerung da sind, nicht nur für unsere Mitglieder.»
Ein wichtiges Merkmal und ausgewählte Neuerungen der Kirchenverfassung
Eine Kirchenverfassung ist nicht nur oberstes kirchliches Grundgesetz. Diese Überzeugung wird in der bisherigen Kirchenverfassung zum Ausdruck gebracht und soll auch in der neuen spürbar bleiben. Mit der Präambel und dem auf unser Fundament verweisenden Bibelzitat «Ein anderes Fundament kann niemand legen als das, welches gelegt ist: Jesus Christus» (1. Korinther 3,11) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei der Verfassung um eine kirchlich-theologische Grundlage handelt.
Mit der neuen Verfassung wird die rechtliche Grundlage für eine freie Kirchgemeindewahl ausserhalb der Wohnsitzkirchgemeinde gelegt. Die genauen Regelungen müssen dann in der Kirchenordnung festgelegt werden. Das Stimm- und Wahlrecht kann neu auch durch ausländische Mitglieder unserer Kirche ohne Wartefrist ausgeübt werden. Die Fusion von Kirchgemeinden wird vereinfacht. Zudem können neben den bisherigen Kirchgemeinden auch nicht an ein Territorium gebundene Kirchgemeinden entstehen und Teil der Landeskirche werden.
Erste kirchliche Volksabstimmung seit 20 Jahren
Die Volksabstimmung zur neuen Verfassung am 17. Mai 2020 wäre die erste gewesen seit 20 Jahren in der Reformierten Kirche Baselland. Aufgrund der Corona-Krise (COVID-19) hat der Bundesrat entschieden, auf die Volksabstimmung vom 17.5.2020 zu verzichten. Sie soll nun am 27. September 2020 stattfinden. Alle reformierten Mitglieder ab 16 Jahren sind aufgerufen, über die neue Kirchenverfassung abzustimmen. Der Kirchenrat und die Synode empfehlen ein Ja zur neuen Verfassung.
Mit Beschluss vom 20. November
2019 hat die Synode ohne Gegenstimme den Entwurf der Totalrevision der
Kirchenverfassung beschlossen und diese zuhanden der Abstimmung durch die
stimmberechtigten Kirchenglieder verabschiedet.
Als erste Folgearbeiten wurden die Kirchenordnung und die
Finanzordnung ebenfalls einer Totalrevision unterzogen. Diese liegen nun im
Entwurf vor. Der Kirchenrat hat die beiden Ordnungen zu Handen einer
Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungen der totalrevidierten Kirchenordnung und der
totalrevidierten Finanzordnung finden vom 13. Februar bis (neu) 30. Juni 2020 statt.
Alle Unterlagen dazu finden sie hier.
Nachdem die Synodalen an ihrer Frühjahrssynode im Juni 2019 den
Verfassungsentwurf mit wenigen Änderungen in 1. Lesung verabschiedet hatten,
befassten sie sich am 20. November 2019 ein weiteres Mal mit der totalrevidierten
Verfassung. Das Augenmerk lag insbesondere auf den überarbeiteten Paragraphen
zu den Themen Mitgliedschaft und Taufe, kirchliche Dienste und Pfarramt sowie
Initiativrecht. Am Ende genehmigte die Synode einstimmig den vom Kirchenrat
vorgelegten Entwurf der totalrevidierten Verfassung. Nach der Genehmigung durch
den Regierungsrat wird am 17. Mai 2020 die reformierte Stimmbevölkerung über
die neue Verfassung abstimmen.
Vom 5. November 2018 bis 4. Februar 2019 fand die Vernehmlassung der totalrevidierten Kirchenverfassung statt. Die neue Kirchenverfassung soll die Reformierte Kirche Baselland für die Zukunft beweglicher machen und ihr ermöglichen, zeitgerecht auf neue Herausforderungen zu reagieren. An ihrem Auftrag ändert sich nichts. Sie versteht sich als Volkskirche, die für alle Menschen da ist.
Auf den Inhalt kommt es an - Veranstaltung vom 14. April 2018
Am Samstag, 14. April 2018 trafen sich Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Mitarbeitende aus den Kirchgemeinden und weitere interessierte Mitglieder der Reformierten Kirche Baselland im Kirchgemeindehaus Mischeli in Reinach. Im Zentrum stand die gemeinsame Auseinandersetzung mit Fragen und Ideen inhaltlicher Natur zum Leben der Kirchgemeinde.
Fragen waren u.a.: Wofür stehen wir als Evangelisch-reformierte Landeskirche ein? Worauf kommt es im Aufbau unserer Gemeinden an, wieviel "Mission" wollen wir mit unserem Auftrag verbinden? Was gilt in Bezug auf die Durchführung und den Ort des gottesdienstlichen Handelns, und was ist der Stellenwert des Gottesdienstes im Rahmen unseres kirchlichen Lebens? Sind wir Volkskirche oder Kirche für das Volk oder Mitgliederkirche? Oder müssen wir das "Oder" mit einem "Und" ersetzen? Wie erreichen wir unsere jungen Mitglieder nach der Konfirmation? Und: Inwiefern sind unsere diakonischen Handlungsfelder anpassungsbedürftig?
Die Veranstaltung wurde vom Zukunfts- und Trendexperten Dr. Andreas M. Walker moderiert.
Wofür wir als Evangelisch-reformierte Landeskirche einstehen
Gemeindeaufbau und missionarisches Handeln in der Kirchgemeinde
Ausgewählte Fragen zum Gottesdienstlichen Handeln und Volkskirche-Sein
Kirche für junge Menschen
Diakonische Handlungsfelder
Auch die Erkenntnisse aus dieser Zukunftsveranstaltung fliessen in die Weiterarbeit des Projekts Umsetzung Visitation ein.
Auskunft: Roland Plattner-Steinmann, Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung, roland.plattner@refbl.ch, 061 926 81 70
Vom 19. September bis 9. November 2017 hat eine Umfrage zum Thema "Ein Dienstleistungs-Zentrum für Kirchgemeinden" stattgefunden. 33 von 35 Kirchgemeinden haben sich an der Umfrage beteiligt. Hier finden Sie den Auswertungsbericht und Informationen zum weiteren Vorgehen.
Veranstaltung Modelle Kirchgemeinde-Strukturen - 2. Dezember 2017 im Kirchgemeindehaus Martinshof in Liestal – DANKE für Ihre Mitwirkung!
In dieser Zukunftsveranstaltung für Entscheidungsträger/innen und Mitarbeitende aus den Kirchgemeinden sind wir gemeinsam wichtigen Fragen rund um eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Strukturen unserer Reformierten Kirche im Baselbiet nachgegangen. Die Strukturen sollen dem einzigen Ziel dienen, dass wir als Kirche unseren Kernauftrag auch inskünftig erfüllen können: Die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat.
Herzlichen Dank an alle, die mitdiskutiert und –entwickelt, ihre Sicht der Dinge dargelegt, Anregungen gegeben, Ansichten geteilt und Widerspruch erhoben haben! Diese Mitwirkung ist ganz im Sinne einer Kirche, die als lernende Organisation (oder: Ecclesia reformata semper reformanda) auf Basis der Handlungsempfehlungen der kirchlichen Visitation 2013-2015 im Reformationsjubiläum einen neuen Anlauf nimmt, sich auszurichten.
Mit folgenden Grundsatzfragen haben sich die Teilnehmenden in moderierten Arbeitsgruppen auseinandergesetzt:
Über folgende mögliche Modelle von Kirchgemeinde-Strukturen wurde an der Veranstaltung diskutiert:
Dieses sechsseitige Dokument enthält weitere Informationen zu den Grundsatzfragen und Modellen (Glossar, Überblick Gesetzestexte etc.):
Die Ergebnisse dieser Zukunftsveranstaltung bilden eine
wichtige Grundlage für die weitere Planung von Veränderungen in Bezug auf die
Strukturen unserer Kirche. Die Erkenntnisse aus den Diskussionen werden vom
Teilprojekt Struktur aktuell weiterverarbeitet.
Auskunft: Roland Plattner-Steinmann, Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung, roland.plattner@refbl.ch, 061 926 81 70
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