Der Kirchenrat besteht aus einem vollamtlichen Präsidenten und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern. Er ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche und vertritt diese nach aussen. Der Kirchenrat trifft sich zu rund 20 Sitzungen im Jahr und pflegt insbesondere die Beziehungen zum Synodevorstand, dem Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, zur römisch-katholischen Landeskirche im Baselbiet und kantonalen Gremien und Stellen.
Der Kirchenrat hat gemäss der Kirchenordnung insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse:
Jedes Mitglied des Kirchenrats ist zuständig für ein Departement und übernimmt gewisse Spezialaufgaben:
Zudem ist jedes Mitglied des Kirchenrats Pate/Patin für einzelne Kirchgemeinden:
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