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Der Kirchenrat

Der Kirchenrat

Der Kirchenrat besteht aus einem vollamtlichen Präsidenten und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern. Er ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche und vertritt diese nach aussen. Der Kirchenrat trifft sich zu rund 20 Sitzungen im Jahr und pflegt insbesondere die Beziehungen zum Synodevorstand, dem Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, zur römisch-katholischen Landeskirche im Baselbiet und kantonalen Gremien und Stellen. 


Pflichten und Befugnisse

Der Kirchenrat hat gemäss der Kirchenordnung insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse:

  • Er bereitet die Synodegeschäfte vor, führt die Beschlüsse der Synode aus und erlässt die erforderlichen Bestimmungen.
  • Er wählt die Inhaberinnen und Inhaber der kantonalkirchlichen Ämter und die weiteren landeskirchlichen Angestellten.
  • Er entscheidet über die Wahlfähigkeit von Bewerbern und Bewerberinnen für Pfarrstellen.
  • Er hat die Aufsicht über das ordnungsgemässe Funktionieren der Kirchgemeinden.
  • Er beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren und nimmt zu diversen Themen Stellung in der Öffenltichkeit.

Departemente und Aufgaben

Jedes Mitglied des Kirchenrats ist zuständig für ein Departement und übernimmt gewisse Spezialaufgaben:

Zudem ist jedes Mitglied des Kirchenrats Pate/Patin für einzelne Kirchgemeinden:


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