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Neue Kirchenverfassung mit grossem Mehr angenommen

27.09.2020

Die rund 72'000 reformierten Stimmberechtigten ab 16 Jahren haben die neue Kirchenverfassung mit 93.5 Prozent der Stimmen angenommen, bei einer Stimmbeteiligung von 34.7 Prozent.

Neue Kirchenverfassung angenommen

Die totalrevidierte Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft wurde am 27. September 2020 von den stimmberechtigten Mitgliedern ab 16 Jahren mit 93.5 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 34.7 Prozent. Die neue Verfassung schafft einen zeitgemässen Rahmen für aktuelle Herausforderungen und trägt den gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte Rechnung.

Die Kirchliche Volksabstimmung zur totalrevidierten Verfassung von heute Sonntag war die erste seit 20 Jahren. Rund 72'000 Mitglieder der Reformierten Kirche Baselland waren zur Abstimmung über das Grundgesetz ihrer Kirche aufgerufen. Da die Reformierte Kirche Baselland seit der letzten Verfassungsänderung das Stimmrechtsalter 16 kennt, konnten sich erstmals auch jüngere Stimmberechtigte an einer kantonalen kirchlichen Volksabstimmung beteiligen.

Freude über die klare Zustimmung
Kirchenratspräsident Pfarrer Christoph Herrmann zeigt sich erfreut über die deutliche Zustimmung zur neuen Kirchenverfassung: «Diese klare Zustimmung von 93.5 Prozent zeigt uns, dass auch unsere Mitglieder mit dem eingeschlagenen Weg einverstanden sind. Mit der neuen Kirchenverfassung werden wir als Kirche flexibler. Unser Auftrag – die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat – ist der Gleiche und Bewährtes bleibt erhalten, aber die neue Kirchenverfassung eröffnet auch neue Möglichkeiten für die Zukunft.» Mit der neuen Verfassung wird beispielsweise die rechtliche Grundlage für eine freie Kirchgemeindewahl ausserhalb der Wohnsitzkirchgemeinde gelegt. Neu kann das Stimm- und Wahlrecht auch durch ausländische Mitglieder der Reformierten Kirche Baselland ohne Wartefrist ausgeübt werden. Was sich nicht ändere sei die gesellschaftliche Verantwortung, welche die Kirche als öffentlich-rechtliche Institution trage. «Wir sind weiterhin für die gesamte Bevölkerung da, nicht nur für unsere Mitglieder», sagt Christoph Herrmann.

Meilenstein erreicht – weitere Schritte geplant
Mit der Annahme der neuen Kirchenverfassung ist ein erster wichtiger Meilenstein im ganzheitlichen Gesetzesrevisionsprozess erreicht, der mit der Visitation in den Kirchgemeinden im Jahr 2013 ihren Anfang nahm. Nun folgen die Totalrevisionen der Kirchenordnung und der Finanzordnung sowie der Personal- und Besoldungsordnung und weiterer Folgeerlasse. Bereits an der Synode im November erfolgt die Erste Lesung der Kirchenordnung, im Januar 2021 dann diese der Finanzordnung. Ende März 2021 sollen Kirchenordnung und Finanzordnung in einer ausserordentlichen Synode in Zweiter Lesung verabschiedet werden. Synodepräsidentin Andrea Heger zur kirchenparlamentarischen Arbeit der kommenden Monate: «Uns Synodale erwartet ein anspruchsvolles Programm mit der Verabschiedung der wichtigen Ordnungen und Regelwerke. Das erfreuliche Abstimmungsergebnis zur Verfassung von heute bestätigt den eingeschlagenen und angedachten Weg für die Zukunft unserer Kirche. Es spornt zudem an, die weiteren Gesetzesprozesse im selben kritischen und konstruktiven Austausch weiter zu führen.»

Abstimmungsergebnisse
Im folgenden PDF finden Sie die detaillierten, definitiven Abstimmungsergebnisse aus den 35 Kirchgemeinden der Reformierten Kirche Baselland.

2023 © Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Landschaft +41 61 926 81 81

 
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