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Zukunftsweisend: Totalrevidierte Finanzordnung in 2. Lesung verabschiedet

25.03.2021

Ergebnisse der ausserordentlichen Synode vom 23. und 24. März 2021 in Muttenz.

ao Synode März 2021

Am Dienstag und Mittwoch, 23. und 24. März 2021 kam die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung in Muttenz zusammen. Die Synode, das Parlament der ERK BL, beriet wichtige gesetzliche Grundlagen. Die Synodalen beschlossen und verabschiedeten die totalrevidierte Finanzordnung in zweiter Lesung. Damit wird ein wichtiger Paradigmenwechsel eingeläutet. Die Beratung der totalrevidierten Kirchenordnung nahm aber bei Weitem den grössten Raum ein. Da es zu einzelnen Punkten immer wieder längere Diskussionen und Nachfragen gab, konnte die erste Lesung nicht abgeschlossen werden. Die vom Kirchenrat vorgelegte Fassung fand jedoch grundsätzlich grosse Zustimmung bei den Synodalen. Die erste Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung wird an der Frühjahrssynode am 15./16. Juni 2021 fortgeführt.  

«Es liegt eine ausserordentliche Synode mit ausserordentlichen Aufgaben vor uns», mit diesen Worten eröffnete Synodepräsidentin Andrea Heger am Dienstagnachmittag die anderthalbtägige Parlamentssitzung. Bevor sich die Synodalen der «Mammutvorlage» der totalrevidierten Kirchenordnung zuwandten, erledigten sie ein paar wenige statuarischen Geschäften und lobten sechs Synodale an: Susanne Eggimann (Kirchgemeinde Münchenstein), Nino Carbonetti (Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen), Walter Feller (Kirchgemeinde Laufental), Stephan Kux (Kirchgemeinde Arlesheim), Andrea Lassak (Kirchgemeinde Binningen-Bottmingen) und Hanspeter Plattner (Kirchgemeinde Muttenz).

Spagat zwischen Bewahrung und Visionärem
Die geltende Kirchenordnung leistete gute Dienste, sie ist indes nach über einem halben Jahrhundert verständlicherweise nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss. In seinem Eingangsvotum erläuterte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann den langen Entstehungsprozess der totalrevidierten Kirchenordnung: «Die Vorlage ist das Resultat eines breitgefächerten Diskurses mit verschiedenen Anspruchsgruppen und Menschen, der bereits mit der kirchlichen Visitation 2013-2015 begann. Bewährtes soll aufrechterhalten, über die Jahre Neuentstandenes soll verschriftlicht werden.» Viele Kirchen müssen aktuell den Spagat zwischen Bewahrung und Visionärem schaffen. «Auch wenn die Zahl der Mitglieder weiter zurückgeht, so ist die Bedeutsamkeit der Kirche weiterhin hoch», ist Christoph Herrmann überzeugt. Themen der menschlichen Existenz, die jetzt vor allem auch in Zeiten der Pandemie noch vermehrt auftauchen – Demut dem Leben gegenüber, Umgang mit Leiden und Sterben, Verletzlichkeit, Vereinzelung und Einsamkeit – sind Grunderfahrungen des Lebens, die allen Menschen gemeinsam sind. «Als Kirchen stellen wir diese Erfahrungen in einen neuen Kontext, versuchen Antworten zu geben, reden über unseren Glauben und das, was uns Halt gibt, aber auch über unser Tun und das, was wir nicht tun.» Das solle sich auch in der neuen Kirchenordnung widerspiegeln. So umfasse die totalrevidierte Kirchenordnung nicht nur Organisatorisches, sondern auch Geistliches.

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Besinnung Synode März 2021
 

1. Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung
Für Martin Vecchi, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, war Eintreten auf die erste Lesung unbestritten: «Der Kirchenrat hat mit Weitsicht etwas erarbeitet, das Sinn macht.» Die Diskussion der totalrevidierten Kirchenordnung, die insgesamt 103 Paragraphen umfasst, wurde in der Folge lebhaft, aber immer respektvoll und wertschätzend geführt. Die Synodalen hatten wohl auch das Bild des Seerosenteichs vor Augen, das Pfarrer Christian Bühler während seiner Besinnung am Morgen des zweiten Tages zeigte. Er sagte dazu: «Gemeinsam würden die Synodalen an einem leuchtenden, blühenden, lebendigen Bild einer Kirche mitwirken, das sich sehen lassen könne. Wie die Seerosen begäben sich die Synodalen ins Wasser, gingen aber nicht unter, würden Paroli bieten, Ordnung schaffen, schwimmen, auch bei Wellengang. Immer im Vertrauen darauf, dass sie mit dem Urgrund, der alles trägt und allem Halt gebe, verbunden bleiben.»

Neben grundsätzlichen Regelungen zu Auftrag, Zusammensetzung und Funktionieren der Landeskirche werden in der Kirchenordnung das kirchliche Leben und die Organisation der Kirchgemeinden sowie deren Zusammenarbeit definiert. Es folgen Regelungen zu Aufgaben und Organisation der Kantonalkirche, eine grundlegende Bestimmung zum kirchlichen Haushalt sowie Regelungen zum Rechtsschutz und zur Ausübung der demokratischen Rechte.

Zu den intensiv diskutierten Themen gehörten u.a. das Zusammenwirken und die Bedeutung der diversen kirchlichen Dienste, die Mitgliedschaft und wie diese begründet sei, Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur freien Kirchgemeindewahl. Auch der Gottesdienst und seine Bedeutung für das Gemeindeleben und einzelne Fragen zu den verschiedenen Kasualien und Sakramenten – Taufe, Abendmahl, Konfirmation und Trauung – wurden thematisiert. Obwohl es eine Vielzahl an Anträgen aus den Reihen der Synodalen und von Seiten des Pfarrkonvents und des Diakoniekonvents gab, kam es zu keinen grundsätzlichen (Richtungs-)Änderungen an der Vorlage des Kirchenrats. Diverse Punkte aus der Debatte wird der Kirchenrat für die Überarbeitung und Präzisierung zu Handen einer zweiten Lesung mitnehmen. Die erste Lesung konnte nicht abgeschlossen werden und wird an der Frühjahrssynode am 15./16. Juni 2021 fortgeführt. Die abschliessende zweite Lesung wird voraussichtlich an einer weiteren ausserordentlichen Synode im Spätsommer folgen.  


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präsidium pfarrkonvent
 

Epochaler Entscheid: Totalrevidierte Finanzordnung in 2. Lesung verabschiedet
Kirchenrätin Sandra Bätscher, Departement Finanzen, erinnerte in ihrem Eingangsvotum zur zweiten Lesung der Finanzordnung daran, dass die Synode bereits an ihrer ersten Lesung im Januar die vorgesehen Totalrevision grossmehrheitlich gutgeheissen habe. «Der Kirchenrat ist sich bewusst, dass die neue Finanzordnung mit weitreichenden Veränderungen verbunden ist.» Die neue Finanzordnung schafft wichtige Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzflüsse und setzt diese in Relation zur Grösse der Kirchgemeinden. Dies insbesondere durch die Neuerungen bei der Verteilung des aufgrund des Mitgliederrückgangs rückläufigen Kantonsbeitrages und Änderungen des Finanzausgleichs. «Das stellt vor allem auch kleinere Kirchgemeinden vor grosse Aufgaben. Wir befinden uns aber aktuell in der guten Situation, in der wir die Kirchgemeinden dank dem geäufneten Härtefonds und einem Fonds zur Förderung der Zusammenarbeit unterstützen können», sagte Sandra Bätscher. Die Synode verabschiedete und beschloss die neue Finanzordnung mit einem überwältigendem Mehr von 52 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen, bei 6 Enthaltungen, und läutet damit einen Paradigmenwechsel ein.

Bericht aus dem Kirchenrat: Unterstützung für Projekte – Seelsorge am UKBB
Der Bericht aus dem Kirchenrat rundete die Synodetagung ab. Cornelia Hof, Vizepräsidentin des Kirchenrats informierte die Synode u.a. über den Beschluss des Kirchenrats, Kollekten zu Gunsten von Institutionen und Hilfswerken mit einem Beitrag auszugleichen, wenn diese aufgrund von Corona viel tiefer oder gar ganz ausgefallen waren. Die Beiträge werden über Rückstellungen und Reserven finanziert. Des Weiteren berichtete Cornelia Hof aus aktuellem Anlass auch über die Spitalseelsorge am UKBB. Nachdem vor einigen Jahren der Vertrag von Seiten des Spitals gekündigt wurde, konnte über ein Pilotprojekt die ökumenische Seelsorge am UKBB in einem kleineren Pensum, aber auf die Bedürfnisse des Spitals angepasst, wieder aufgebaut werden. «Dank unserer Spitalseelsorgerin Cornelia Schmidt Messingschlager wurde in den vergangenen drei Jahren eine wertvolle, vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut, die auch vom UKBB sehr wertgeschätzt wird», sagte Cornelia Hof. Geplant sei, dass in Zukunft auch wieder eine römisch-katholische Seelsorgerin oder ein römisch-katholischer Seelsorger in einem 20-Prozent-Pensum die Seelsorge am UKBB ergänze.

ao synode 2021 muttenz

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