Beim Verlust eines uns nahe stehenden Menschen suchen wir Trost und Anteilnahme. Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten uns in diesen schwierigen Momenten. Trauerfeiern und Abdankungen finden in der Regel in der Kirchgemeinde der verstorbenen Person statt.
Der Abschied von einem Menschen verursacht ein kompliziertes administratives Verfahren. Normalerweise ist es für Angehörige schwierig, den nötigen Überblick zu bewahren. Wenden Sie sich mit allen Fragen an die zuständige Pfarrperson. Manche Gemeinden haben auch einen Leitfaden (Handreichung) zu Tod und Begräbnis, welcher die ortsüblichen Gegebenheiten aufzeigt. Solche Handreichungen werden von Pfarrämtern, der Gemeindeverwaltung und auch von den Ärzten abgegeben.
Nicht unbedingt. Die Beisetzung / Bestattung und auch der Beerdigungsgottesdienst können im engsten Kreis stattfinden. Oft ist es heute so, dass die Angehörigen am Grab unter sich bleiben und nur die Pfarrperson bei sich haben, und anschliessend dann noch ein öffentlicher Trauergottesdienst in der Kirche stattfindet. Verständigen Sie sich über Ihre Wünsche mit dem Pfarramt, bevor Sie eine Todesanzeige aufgeben.
Informieren Sie vorsorglich das Pfarramt der Gemeinde. Die Pfarrperson
wird im Rahmen der geltenden Ordnung eine Lösung vorschlagen können.
Ist eine Person zu Hause verstorben, wird
Ihnen die Gemeindeverwaltung des Sterbeortes weiter helfen.
Wenn ein Patient im Spital verstorben ist, wird Ihnen das Patientenbüro
Auskunft geben. Manche Spitäler und Heime leiten die Unterlagen
selbständig ans zuständige Zivilstandsamt weiter. Sie müssen aber das
Familienbüchlein der verstorbenen Person beibringen (wenn es
vorhanden/auffindbar ist).
Sie müssen sich auf jeden Fall persönlich zur Gemeindeverwaltung des ehemaligen Wohnorts des oder der Verstorbenen begeben. Beachten Sie die Öffnungszeiten der Verwaltung. Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für das Beerdigungs- und Friedhofwesen. Sie nimmt auch Kontakt mit dem Krematorium auf, wenn eine Urnenbestattung vorgesehen ist. Im Weiteren informiert die Gemeindeverwaltung auch die zuständige Pfarrperson, um den Beerdigungstermin festzulegen. Sie veranlasst das Erscheinen einer kleinen amtlichen Todesanzeige in der BaZ und der bz.
Auch darüber informiert Sie die Gemeindeverwaltung. Sie sollten aber schon vor der Anmeldung des Todesfalls bei der Gemeindeverwaltung entschieden haben, ob es eine Kremation gibt oder ob eine Erdbestattung vorzusehen ist. Meistens haben sich die Verstorbenen zu Lebzeiten zu dieser Frage geäussert – oder etwas Schriftliches hinterlassen.
Trauergruppen und Trauercafés in den Kantonen BL und BS
Immer wieder geraten wir Menschen in Lebenssituationen, die uns an unsere Grenzen führen. Meist sind dies Situationen, in denen wir mit Tod, Trennung oder gesellschaftlichen Tabus konfrontiert werden. Das Trauercafé versteht sich als ein Ort der Begegnung und als Ort des Zuhören. Jede:r ist willkommen.
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