Am 1. Januar 2022 wurden die totalrevidierte Kirchenverfassung vom 20. November 2019,
die Finanzordnung vom 24. März 2021 sowie die Kirchenordnung vom 7. September
2021 gemeinsam und aufeinander abgestimmt in Kraft gesetzt. Damit wurde ein
Haupt-Meilenstein in der Umsetzung Visitation erreicht.
In den letzten Monaten wurde sehr intensiv an einem weiteren Erlass auf Ordnungsstufe gearbeitet: der
Personal- und Besoldungsordnung.
Vom 1. September 2022 bis 30. November 2022 findet die Vernehmlassung zur totalrevidierten
Personal- und Besoldungsordnung statt.
An der Vernehmlassung können alle Mitglieder der Reformierten Kirche Baselland und weitere Interessierte teilnehmen.
Vernehmlassungsunterlagen Personal- und Besoldungsordnung
Um an der Vernehmlassung teilzunehmen, nutzen Sie bitte das folgende Formular:
Präsentation mit Informationen zu ausgewählten Paragraphen
Am 27. und 28. September 2022 haben Informationsveranstaltungen zur Vernehmlassung der PBO stattgefunden. An diesen hat der Kirchenrat zum Vernehmlassungsprozess informiert und einzelne, ausgewählte Paragraphen erläutert.
Informationen und Fragen: Roland Plattner-Steinmann, Projektbüro Umsetzung Visitation und Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung, roland.plattner@refbl.ch,
061 926 81 70 oder 079 874 06 55
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