Null-Toleranz bei Grenzverletzungen

Null-Toleranz bei Grenzverletzungen
Aufgrund
von Medienberichten wurde kürzlich bekannt, dass im Umfeld der Reformierten Kirche
Baselland Grenzverletzungen gegenüber Jugendlichen erfolgt sind. Damit gerieten
insbesondere die Baselbieter Kirchgemeinden stellvertretend für «die Kirche»
allgemein in den Blick der Öffentlichkeit.
Mutmassliche oder tatsächliche Grenzverletzungen im kirchlichen Kontext sind aufwühlend, stossend und verheerend, und sie attackieren die Glaubwürdigkeit jeder einzelnen Kirchgemeinde und stellen ihr seelsorgliches und fürsorgliches Handeln grundsätzlich infrage. Kommt hinzu, dass Grenzen mitunter von Leuten verletzt werden, die weit herum anerkannt und angesehen sind, was die Lage für alle noch anspruchsvoller macht.
Das Leben und die Aktivitäten in den Kirchgemeinden müssen jederzeit in gegenseitigem Respekt und in wertschätzender Begegnung gewährleistet werden, dies unter Wahrung der Integrität aller Menschen in ihrem Umfeld. Diesem Grundsatz sind alle Beteiligten – Mitglieder wie Mitarbeitende – ausnahmslos verpflichtet. Wo Respekt und Wertschätzung fehlen, muss die Kirchgemeinde unverzüglich einschreiten und – allenfalls auch vorsorglich – die Lage für Schutzbefohlene stabilisieren.
Das gilt auch, als – wie eingangs erwähnt – über die Medien ein Fall bekanntgemacht wurde, der am Baselbieter Strafgericht verhandelt wurde. Strafrechtlich ist es das Gericht, das festsetzt, ob und in welcher Schwere eine Straftat vorliegt und wie diese belangt wird.
Solche Taten lösen grosse Betroffenheit aus. Die Leidtragenden sind im Besonderen diejenigen, die Grenzverletzungen erfahren haben. Sie sind es, die Zeit und Kraft benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten; sie benötigen auch die Erfahrung von wiederholt ehrlichen und respektvollen Begegnungen. Als Kirchenleitung bedauern wir aufrichtig, was die Betroffenen erlitten haben; ihnen gilt ein grosser Respekt, das ihnen Widerfahrene aktiv bekanntgemacht zu haben.
Die Reformierte Kirche Baselland und ihre Kirchgemeinden nehmen das Gerichtsurteil zur Kenntnis. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften stehen sie vollumfänglich in der Verantwortung, dass ihre Mitarbeitenden aller Berufsgruppen der Handlungspflicht nachkommen, wonach bei Grenzverletzungen die Null-Toleranz gilt. Die Reformierte Kirche Baselland setzt alles daran, eine entsprechende Kultur zu etablieren, mittels Schulungen, Mitarbeitendengespräche (MAG), Weiterbildungen.
Das besagte Gerichtsurteil bestärkt die Kirchen darin, die nötigen Schritte zu unternehmen, die Präventionsmassnahmen weiterzuentwickeln, hinzuschauen, aufzuarbeiten und sich bewusst zu werden, wie Strukturen und Dynamiken erkannt werden können, die zu frühzeitigem Einschreiten aufrufen.
Die Reformierte Kirche Baselland will für alle sicherer Ort sein, insbesondere für Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Personen.
Reformierte Kirche Baselland, Kirchenratspräsidentin Pfrn. Regine Kokontis