In die Gesellschaft hineinwirken

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News 20.11.2024

In die Gesellschaft hineinwirken

Rückblick und Ergebnisse der Herbstsynode vom 19. November 2024

Am Dienstag, 19. November 2024, tagte die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, für ihre Herbstsitzung im Landratssaal in Liestal. Diese letzte Synodetagung der aktuellen Legislatur, die am 31. Dezember 2024 endet, war noch einmal sehr lebendig. Neben den zukunftsweisenden Projekten – die Genehmigung des Konzepts «Seelsorge im Alter» und die Vereinbarung «Ermöglichung der externen Mitgliedschaft» zwischen der ERK BL und der ERK BS – gaben insbesondere Finanzthemen zu reden. Dem Antrag der Finanzprüfungskommission (FPK) zur Reduzierung des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026 der Kantonalkirche von 2 Mio. auf 1.85 Mio. wurde nach intensiven Diskussionen zugestimmt. Auch der Nachtragskredit zum neuen Öffentlichkeitsauftritt der Landeskirche wurde grossmehrheitlich genehmigt. Des Weiteren wurden das Budget 2025 und der Finanzplan 2026-2028 verabschiedet. Diverse Berichte rundeten die Herbstsynode ab.

Traditionell findet vor den Synodetagungen jeweils ein Gottesdienst statt. Dieser wurde von Pfarrerin Judith Borter zur Wundergeschichte der Heilung des Taubstummen gestaltet. Sie verknüpfte es mit dem Bibelwort: Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine sei. Einsamkeit habe viele Gesichter – Krankheit, Alter, Sorgen. Doch wir seien aufgerufen, Menschen aus der Einsamkeit zu holen, so wie es die Menschen mit dem Taubstummen gemacht hätten. Gemeinsam hätten sie ihn zu Jesus gebracht, der ihn dann heilte. «Das ist eine wunderbare Integrations- und Inklusionsgeschichte», sagte Judith Borter. «Wir wollen seelsorgliche Kirche sein. Solange wir Kirche sind, sind wir nicht allein. Und wenn wir uns aufmachen, sind wir begleitet von Gott.»

Nach dem Gottesdienst und der anschliessenden Kaffeepause sowohl an Leib und Seele gestärkt, eröffnete Dieter Hofer, Co-Präsident der Synode, die letzte Synodetagung dieser Legislatur. Nach der Genehmigung diverser Protokolle und Berichte des Kirchenrats u.a. zu den Themen geplante Partnerschaftsvereinbarung zwischen der ERK BL und der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, Zukunft kirchlicher Bauten, Überbrückungsfinanzierung Mission 21 und Religionsunterricht an der Schule, nahm die Synode Fahrt auf. So gaben diverse in die Zukunft gerichtete Projekte sowie Finanzgeschäfte, auch ausserordentliche, zu diskutieren.

Zukunftsweisende Projekte mit Blick auf die älter werdende Bevölkerung und Mitglieder
Mit dem Projekt «Spiritualität und Seelsorge im Alter», das in Zusammenarbeit mit der Römisch-katholischen Landeskirche BL entstanden ist, streben die Kirchen an, das kirchliche Engagement betreffend Spiritualität und Seelsorge sowie sozialer Begleitung im Alter zu sichern und auszubauen. Kirchenrätin Cornelia Hof erläuterte das Konzept: «Wie heute am Gottesdienst gehört, steht schon in der Bibel: Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine sei. Ältere Menschen werden aber auch bei uns im Kanton immer einsamer. Hier können wir als Kirchen einen Beitrag leisten.» Das Begleitungsangebot richtet sich im Verständnis der drei Landeskirchen als Volkskirche an alle Menschen im Kanton, unabhängig ihrer Herkunft oder religiösen Zugehörigkeit, sei es, dass diese in einem Alters- und Pflegeheim oder zuhause leben. Wichtige Eckpunkte sind u.a. die Förderung von Gemeinschaft, die aufkommender Einsamkeit im Alter entgegenwirken soll; die Unterstützung von Pfarreien und Kirchgemeinden in ihrer seelsorglichen und spirituellen Begleitung älterer Menschen und die bessere Vernetzung der involvierten Akteure. Die Kantonalkirche übernimmt die Kosten für die Kirchgemeinden. «Die Kirchgemeinden sind unterschiedlich unterwegs. Was sich in einer Kirchgemeinde bewährt hat, muss nicht unbedingt in einer anderen Kirchgemeinde sinnvoll sein. Das Konzept ist deshalb nicht starr, sondern ausbaufähig und kann entsprechend angepasst werden», sagte Cornelia Hof. Fredi Vogelsanger von der Geschäftsprüfungskommission honorierte die grosse Arbeit, die in den vergangen Jahren ins Konzept flossen, sah aber auch Hürden bei der Umsetzung in den Kirchgemeinden. Er plädierte insbesondere für die Zusammenarbeit unter den Kirchgemeinden und mit anderen Institutionen. Nach kurzer Diskussion wurden das Konzept und die Finanzierung über CHF 295'000.- von den Synodalen einstimmig genehmigt, bei vier Enthaltungen.

In die Zukunft gerichtet ist auch die Vereinbarung «Ermöglichung der externen Mitgliedschaft» zwischen der ERK BL und der ERK BS. Diese Vereinbarung ermöglicht die doppelte Mitgliedschaft für Mitglieder der beiden Landeskirchen und tritt per 01.01.2025 in Kraft. Die Steuern werden weiterhin an der Wohnsitzgemeinde entrichtet, erläuterte Kirchenrat Peter Brodbeck. So kommt es zu keinem Steuertourismus. Mit dieser Möglichkeit wird den Bedürfnissen von Mitgliedern Rechnung getragen, die sich über die Kantonsgrenze hinaus engagieren wollen.

Wie an der Herbstsynode üblich, lag einer der Schwerpunkte bei Finanzthemen. Neben den wiederkehrenden Geschäften wie Budget 2025 und Finanzplan 2026-2028 fanden sich mit einem Nachtragskredit für die Kommunikation und einem Kreditrahmen für einen Heizungsersatz auch ausserordentliche Finanzgeschäfte auf der Traktandenliste.

Neuer Öffentlichkeitsauftritt und neue Heizung
Am 12. November 2024 lancierte die Landeskirche ein neues Erscheinungsbild und modernes Webportal. Diese sind Teil des strategischen Projekts des Kirchenrats «Neues Kommunikationskonzept», welches zum Ziel hat, auf allen Ebenen die Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit der ERK BL zu stärken und die Interaktivität zu ermöglichen und zu fördern. «Wir wollen als Kirche auch in Zukunft eine aktive Rolle in der Gesellschaft wahrnehmen und zeitgemäss in der Öffentlichkeit präsent sein», sagte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann. Durch die dynamische Entwicklung des Projekts über die letzten 12 Monate und den erweiterten Projektumfang kam es zu einer Budgetüberschreitung im sechsstelligen Bereich. «Grundsätzlich geht der Kirchenrat nicht gerne mit einer so hohen Budgetüberschreitung an die Synode. Die Erweiterung des Projektumfangs war aber sinnvoll, weil damit insbesondere auch Kirchgemeinden, die per 1.1.2025 fusionieren und sich deshalb ihrerseits Fragen zu ihrer Kommunikation und ihrem Auftritt in der Öffentlichkeit stellten, unterstützt werden konnten». Man habe deshalb gewisse Teilprojekte vorgezogen. Martin Vecchi empfahl im Namen der FPK den Nachtragskredit klar zur Annahme. Die FPK habe den Antrag genau diskutiert und sei der Meinung, dass der Kirchenrat sehr gut gehandelt habe. Die Summe sähe zwar hoch aus, sei aber durchaus vertretbar im Hinblick auf die vorliegende gute Lösung und Umsetzung. Nach kurzer Diskussion und einigen kritischen Anmerkungen aus den Reihen der Synodalen folgten diese der Empfehlung der FPK und genehmigten den Nachtragskredit in der Höhe von CHF 163'500.- mit 43 Ja-Stimmen zu drei Nein-Stimmen, bei 14 Enthaltungen grossmehrheitlich.

Ein weiterer ausserordentlicher Finanzantrag war der Kreditrahmen über CHF 77'600.- für den Ersatz der Heizung in der Verwaltung O15. Dieser wurde ohne grosse Diskussion mit 58 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme, grossmehrheitlich genehmigt.

Budget 2025 und Finanzplan: Stabile finanzielle Verhältnisse
Kirchenrätin Sandra Bätscher, Departement Finanzen und Wirtschaft, erläuterte das Budget 2025. Die Kosten seien eng an die wirklichen Verhältnisse angepasst. Das vorgelegte Budget orientiert sich am Vorjahresbudget unter der Berücksichtigung der verschiedenen

Neuerungen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bei den Kirchensteuern der juristischen Personen (KiStjP) wird gegenüber dem Vorjahresbudget mit einer Zunahme gerechnet, im Vergleich zur Rechnung 2023 sind sie jedoch rückläufig. Der Kantonsbeitrag ist leicht tiefer budgetiert aufgrund des Mitgliederrückgangs. Nach Ablauf der Übergangsfrist von drei Jahren läuft per 31. Dezember 2024 die Pfarrlohnsubventionierung aus. Ab 2025 erhalten die Kirchgemeinden klar definierte Anteile am Kantonsbeitrag sowie an den Quellensteuereinnahmen. Der verbleibende Anteil am Kantonsbeitrag deckt die Kosten für die Spital- und Gefängnisseelsorge sowie die Treueprämien und Stellvertretungen der Pfarrpersonen knapp ab. 2025 benötigt es keine Einlagen mehr in das Kapital für die Rückvergütung der Pensionskassen-Schuld. Das Budget 2025 rechnet mit einem Überschuss von CHF 839’390.-. «Deshalb ist es auch weiterhin möglich, Projekte zu unterstützen, die etwas bewirken», sagte Sandra Bätscher. So wird, wie bereits oben erwähnt, das Projekt «Seelsorge im Alter» umgesetzt. Einzelne Beiträge wurden angepasst und auch das Projekt «Flucht & Ankommen» in Zusammenarbeit mit dem HEKS wird 2025 weitergeführt.

Martin Vecchi, FPK, empfahl das Budget  im Namen der FPK zur Annahme. Die Synodalen genehmigten dieses in der Folge einstimmig.

Reduktion des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026
Im Finanzplan sind die Auswirkungen der Neuerungen bei den Finanzflüssen in den Jahren 2026 bis 2028 aufgezeigt und die anvisierte Stabilisierung der Finanzen ersichtlich. Obwohl einige finanzielle Entwicklungen relativ schwer abschätzbar seien, insbesondere auch Steuererträge, zeigt der Finanzplan bis ins Jahr 2028 eine stabile und ausgeglichene Entwicklung, informierte Kirchenrätin Sandra Bätscher. Ein mögliches Defizit aufgrund von rückläufigen Steuern könnte durch Rücklagen ausgeglichen werden. Beschlossene Projekte können weitergeführt werden. Der Kirchenrat ist sich bewusst, dass weiterhin kostenbewusst gearbeitet werden muss. Er will die vorhandenen Mittel gezielt zur Umsetzung der Legislaturziele einsetzen.

Dieter Hofer beantragte im Namen der FPK für das Jahr 2026 eine Reduktion des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung um CHF 150'000.-, von CHF 2 Mio. auf CHF 1.85 Mio. Die Antragssteller waren der Meinung, dass, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, die Budgets in der Regel zurückhaltend gerechnet seien und die zugehörigen Rechnungen meist besser ausfielen. Der Antrag wurde intensiv diskutiert und am Ende mit 37 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung, angenommen. Der Finanzplan wurde mit dieser Anpassung für die Jahre 2026-2028 von der Synode einstimmig, bei zwei Enthaltungen, zur Kenntnis genommen.

Verabschiedung und Ausblick auf die neue Legislatur
Ab 1. Januar 2025 beginnt eine neue Legislatur. In den vergangen Wochen fanden in den Kirchgemeinden deshalb Wahlen für Kirchenpflegen (Kirchgemeindeexekutive) und Synode statt. Auch einige sehr langjährige Synodale werden in der kommenden Legislatur nicht mehr dabei sein. Co-Präsidentin Isabell Vögtli erwähnte so zum Beispiel Doris Schaub, die nach 17.5 Jahren aus der Synode zurücktritt, und Fredi Vogelsanger, das mit 24 Jahren Synodetätigkeit amtsälteste Mitglied der Synode. Gemeinsam mit weiteren Synodalen wurden sie am Ende der Tagung verabschiedet.

Im Hinblick auf die Konstituierende Synode am 28. Januar 2025 berichtete Karl Bolli, Präsident der erweiterten Findungskommission, von den bevorstehenden Kirchenratswahlen. Gleich vier Mitglieder des Kirchenrats, inkl. Präsident und Vizepräsidentin, hatten zu Beginn des Jahres informiert, dass sie nicht mehr zur Wiederwahl antreten würden. Aus diesem Grund haben die ständige Findungskommission und die erweiterte Findungskommission bereits im Sommer ihre Arbeit aufgenommen, um mögliche Kandidat:innen für die vier freiwerdenden Sitze zu finden. «Aktuell sieht es gut aus. Wir konnten mit verschiedenen Interessent:innen Gespräche führen», berichtete Karl Bolli zum aktuellen Stand der Arbeiten.

Die Synode-Beschlüsse in Kürze:

.//. Konzept und Finanzierung Ökumenisches Projekt «Spiritualität und Seelsorge im Alter»: einstimmig genehmigt, bei vier Enthaltungen.

.//. Vereinbarung Ermöglichung der externen Mitgliedschaft zwischen ERK BL und ERK BS ab 1.1.2025: einstimmig zur Kenntnis genommen, bei einer Enthaltung.

.//. Protokoll der Synode vom 5. Juni 2024: mit einer Anpassung einstimmig, bei einer Enthaltung genehmigt.

.//. Protokoll der Fokussynode vom 10. September 2024: einstimmig genehmigt, bei einer Enthaltung.

.//. Bericht zur Fokussynode vom 10. September 2024: einstimmig zur Kenntnis genommen, bei einer Enthaltung.

.//. Budget 2025: einstimmig genehmigt.

.//. Finanzplan 2026-2028: Nach der beantragten Anpassung des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026 einstimmig zur Kenntnis genommen, bei zwei Enthaltungen.
Antrag der FPK – Reduktion des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026: mit 37 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung angenommen

.//. Kollektenprogramm 2025: mit einer Nein-Stimme und sieben Enthaltungen grossmehrheitlich genehmigt.

.//. Nachtragskredit Kommunikation über CHF 163'500.-: mit 43 Ja-Stimmen zu 3-Nein-Stimmen, bei 13 Enthaltungen, grossmehrheitlich genehmigt.

.//. Kreditrahmen Ersatz Heizung Verwaltung O15 über CHF 77'600.-: mit 58 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme grossmehrheitlich genehmigt.

.//. Wahlen:
- Synodalprediger für die Frühjahrssynode vom 11. Juni 2025: Pfr. Torsten Amling, einstimmig gewählt, bei einer Enthaltung.

- Stellvertretung Synodalprediger für die Frühjahrssynode vom 11. Juni 2025: Tobias Dietrich, einstimmig gewählt, bei einer Enthaltung.