In die Gesellschaft hineinwirken
In die Gesellschaft hineinwirken
Rückblick und Ergebnisse der Herbstsynode vom 19. November 2024
Traditionell findet vor den Synodetagungen jeweils ein Gottesdienst statt. Dieser wurde von Pfarrerin Judith Borter zur Wundergeschichte der Heilung des Taubstummen gestaltet. Sie verknüpfte es mit dem Bibelwort: Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine sei. Einsamkeit habe viele Gesichter – Krankheit, Alter, Sorgen. Doch wir seien aufgerufen, Menschen aus der Einsamkeit zu holen, so wie es die Menschen mit dem Taubstummen gemacht hätten. Gemeinsam hätten sie ihn zu Jesus gebracht, der ihn dann heilte. «Das ist eine wunderbare Integrations- und Inklusionsgeschichte», sagte Judith Borter. «Wir wollen seelsorgliche Kirche sein. Solange wir Kirche sind, sind wir nicht allein. Und wenn wir uns aufmachen, sind wir begleitet von Gott.»
Nach dem Gottesdienst und der anschliessenden Kaffeepause sowohl an Leib und Seele gestärkt, eröffnete Dieter Hofer, Co-Präsident der Synode, die letzte Synodetagung dieser Legislatur. Nach der Genehmigung diverser Protokolle und Berichte des Kirchenrats u.a. zu den Themen geplante Partnerschaftsvereinbarung zwischen der ERK BL und der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, Zukunft kirchlicher Bauten, Überbrückungsfinanzierung Mission 21 und Religionsunterricht an der Schule, nahm die Synode Fahrt auf. So gaben diverse in die Zukunft gerichtete Projekte sowie Finanzgeschäfte, auch ausserordentliche, zu diskutieren.
Zukunftsweisende Projekte mit Blick auf die älter werdende Bevölkerung und Mitglieder
Mit dem
Projekt «Spiritualität und Seelsorge im Alter», das in Zusammenarbeit mit der
Römisch-katholischen Landeskirche BL entstanden ist, streben die Kirchen an, das
kirchliche Engagement betreffend Spiritualität und Seelsorge sowie sozialer
Begleitung im Alter zu sichern und auszubauen. Kirchenrätin Cornelia Hof
erläuterte das Konzept: «Wie heute am Gottesdienst gehört, steht schon in der
Bibel: Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine sei. Ältere Menschen werden
aber auch bei uns im Kanton immer einsamer. Hier können wir als Kirchen einen
Beitrag leisten.» Das Begleitungsangebot richtet sich im Verständnis der drei
Landeskirchen als Volkskirche an alle Menschen im Kanton, unabhängig ihrer
Herkunft oder religiösen Zugehörigkeit, sei es, dass diese in einem Alters- und
Pflegeheim oder zuhause leben. Wichtige Eckpunkte sind u.a. die Förderung von Gemeinschaft,
die aufkommender Einsamkeit im Alter entgegenwirken soll; die Unterstützung von
Pfarreien und Kirchgemeinden in ihrer seelsorglichen und spirituellen
Begleitung älterer Menschen und die bessere Vernetzung der involvierten Akteure.
Die Kantonalkirche übernimmt die Kosten für die Kirchgemeinden. «Die
Kirchgemeinden sind unterschiedlich unterwegs. Was sich in einer Kirchgemeinde
bewährt hat, muss nicht unbedingt in einer anderen Kirchgemeinde sinnvoll sein.
Das Konzept ist deshalb nicht starr, sondern ausbaufähig und kann entsprechend angepasst
werden», sagte Cornelia Hof. Fredi Vogelsanger von der
Geschäftsprüfungskommission honorierte die grosse Arbeit, die in den vergangen
Jahren ins Konzept flossen, sah aber auch Hürden bei der Umsetzung in den
Kirchgemeinden. Er plädierte insbesondere für die Zusammenarbeit unter den
Kirchgemeinden und mit anderen Institutionen. Nach kurzer Diskussion wurden das
Konzept und die Finanzierung über CHF 295'000.- von den Synodalen einstimmig
genehmigt, bei vier Enthaltungen.
In die Zukunft gerichtet ist auch die Vereinbarung «Ermöglichung der externen Mitgliedschaft» zwischen der ERK BL und der ERK BS. Diese Vereinbarung ermöglicht die doppelte Mitgliedschaft für Mitglieder der beiden Landeskirchen und tritt per 01.01.2025 in Kraft. Die Steuern werden weiterhin an der Wohnsitzgemeinde entrichtet, erläuterte Kirchenrat Peter Brodbeck. So kommt es zu keinem Steuertourismus. Mit dieser Möglichkeit wird den Bedürfnissen von Mitgliedern Rechnung getragen, die sich über die Kantonsgrenze hinaus engagieren wollen.
Wie an der Herbstsynode üblich, lag einer der
Schwerpunkte bei Finanzthemen. Neben den wiederkehrenden Geschäften wie Budget
2025 und Finanzplan 2026-2028 fanden sich mit einem Nachtragskredit für die
Kommunikation und einem Kreditrahmen für einen Heizungsersatz auch
ausserordentliche Finanzgeschäfte auf der Traktandenliste.
Neuer
Öffentlichkeitsauftritt und neue Heizung
Am 12.
November 2024 lancierte die Landeskirche ein neues Erscheinungsbild und
modernes Webportal. Diese sind Teil des strategischen Projekts des Kirchenrats «Neues
Kommunikationskonzept», welches zum Ziel hat, auf allen Ebenen die Sichtbarkeit
und Wiedererkennbarkeit der ERK BL zu stärken und die Interaktivität zu
ermöglichen und zu fördern. «Wir wollen als Kirche auch in Zukunft eine aktive
Rolle in der Gesellschaft wahrnehmen und zeitgemäss in der Öffentlichkeit
präsent sein», sagte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann. Durch die
dynamische Entwicklung des Projekts über die letzten 12 Monate und den
erweiterten Projektumfang kam es zu einer Budgetüberschreitung im
sechsstelligen Bereich. «Grundsätzlich geht der Kirchenrat nicht gerne mit
einer so hohen Budgetüberschreitung an die Synode. Die Erweiterung des
Projektumfangs war aber sinnvoll, weil damit insbesondere auch Kirchgemeinden,
die per 1.1.2025 fusionieren und sich deshalb ihrerseits Fragen zu ihrer
Kommunikation und ihrem Auftritt in der Öffentlichkeit stellten, unterstützt
werden konnten». Man habe deshalb gewisse Teilprojekte vorgezogen. Martin
Vecchi empfahl im Namen der FPK den Nachtragskredit klar zur Annahme. Die FPK
habe den Antrag genau diskutiert und sei der Meinung, dass der Kirchenrat sehr
gut gehandelt habe. Die Summe sähe zwar hoch aus, sei aber durchaus vertretbar
im Hinblick auf die vorliegende gute Lösung und Umsetzung. Nach kurzer
Diskussion und einigen kritischen Anmerkungen aus den Reihen der Synodalen folgten
diese der Empfehlung der FPK und genehmigten den Nachtragskredit in der Höhe
von CHF 163'500.- mit 43 Ja-Stimmen zu drei Nein-Stimmen, bei 14 Enthaltungen grossmehrheitlich.
Ein weiterer ausserordentlicher Finanzantrag war der Kreditrahmen über CHF 77'600.- für den Ersatz der Heizung in der Verwaltung O15. Dieser wurde ohne grosse Diskussion mit 58 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme, grossmehrheitlich genehmigt.
Budget 2025
und Finanzplan: Stabile finanzielle Verhältnisse
Kirchenrätin Sandra Bätscher, Departement Finanzen und
Wirtschaft, erläuterte das Budget 2025. Die Kosten seien eng an die wirklichen
Verhältnisse angepasst. Das vorgelegte Budget orientiert sich am
Vorjahresbudget unter der Berücksichtigung der verschiedenen
Neuerungen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bei den Kirchensteuern der juristischen Personen (KiStjP) wird gegenüber dem Vorjahresbudget mit einer Zunahme gerechnet, im Vergleich zur Rechnung 2023 sind sie jedoch rückläufig. Der Kantonsbeitrag ist leicht tiefer budgetiert aufgrund des Mitgliederrückgangs. Nach Ablauf der Übergangsfrist von drei Jahren läuft per 31. Dezember 2024 die Pfarrlohnsubventionierung aus. Ab 2025 erhalten die Kirchgemeinden klar definierte Anteile am Kantonsbeitrag sowie an den Quellensteuereinnahmen. Der verbleibende Anteil am Kantonsbeitrag deckt die Kosten für die Spital- und Gefängnisseelsorge sowie die Treueprämien und Stellvertretungen der Pfarrpersonen knapp ab. 2025 benötigt es keine Einlagen mehr in das Kapital für die Rückvergütung der Pensionskassen-Schuld. Das Budget 2025 rechnet mit einem Überschuss von CHF 839’390.-. «Deshalb ist es auch weiterhin möglich, Projekte zu unterstützen, die etwas bewirken», sagte Sandra Bätscher. So wird, wie bereits oben erwähnt, das Projekt «Seelsorge im Alter» umgesetzt. Einzelne Beiträge wurden angepasst und auch das Projekt «Flucht & Ankommen» in Zusammenarbeit mit dem HEKS wird 2025 weitergeführt.
Martin Vecchi, FPK, empfahl das Budget im Namen der FPK zur Annahme. Die Synodalen genehmigten dieses in der Folge einstimmig.
Reduktion des
Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026
Im Finanzplan sind die Auswirkungen der Neuerungen bei
den Finanzflüssen in den Jahren 2026 bis 2028 aufgezeigt und die anvisierte
Stabilisierung der Finanzen ersichtlich. Obwohl einige finanzielle
Entwicklungen relativ schwer abschätzbar seien, insbesondere auch
Steuererträge, zeigt der Finanzplan bis ins Jahr 2028 eine stabile und
ausgeglichene Entwicklung, informierte Kirchenrätin Sandra Bätscher. Ein
mögliches Defizit aufgrund von rückläufigen Steuern könnte durch Rücklagen
ausgeglichen werden. Beschlossene Projekte können weitergeführt werden. Der
Kirchenrat ist sich bewusst, dass weiterhin kostenbewusst gearbeitet werden
muss. Er will die vorhandenen Mittel gezielt zur Umsetzung der Legislaturziele
einsetzen.
Dieter Hofer beantragte im Namen der FPK für das Jahr 2026 eine Reduktion des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung um CHF 150'000.-, von CHF 2 Mio. auf CHF 1.85 Mio. Die Antragssteller waren der Meinung, dass, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, die Budgets in der Regel zurückhaltend gerechnet seien und die zugehörigen Rechnungen meist besser ausfielen. Der Antrag wurde intensiv diskutiert und am Ende mit 37 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung, angenommen. Der Finanzplan wurde mit dieser Anpassung für die Jahre 2026-2028 von der Synode einstimmig, bei zwei Enthaltungen, zur Kenntnis genommen.
Verabschiedung
und Ausblick auf die neue Legislatur
Ab 1. Januar 2025 beginnt eine neue Legislatur. In den
vergangen Wochen fanden in den Kirchgemeinden deshalb Wahlen für Kirchenpflegen
(Kirchgemeindeexekutive) und Synode statt. Auch einige sehr langjährige
Synodale werden in der kommenden Legislatur nicht mehr dabei sein. Co-Präsidentin
Isabell Vögtli erwähnte so zum Beispiel Doris Schaub, die nach 17.5 Jahren aus
der Synode zurücktritt, und Fredi Vogelsanger, das mit 24 Jahren
Synodetätigkeit amtsälteste Mitglied der Synode. Gemeinsam mit weiteren Synodalen
wurden sie am Ende der Tagung verabschiedet.
Die Synode-Beschlüsse in Kürze:
.//. Konzept und Finanzierung Ökumenisches Projekt «Spiritualität und Seelsorge im Alter»: einstimmig genehmigt, bei vier Enthaltungen.
.//. Vereinbarung Ermöglichung der externen Mitgliedschaft zwischen ERK BL und ERK BS ab 1.1.2025: einstimmig zur Kenntnis genommen, bei einer Enthaltung.
.//. Protokoll der Synode vom 5. Juni 2024: mit einer Anpassung einstimmig, bei einer Enthaltung genehmigt.
.//. Protokoll der Fokussynode vom 10. September 2024: einstimmig genehmigt, bei einer Enthaltung.
.//. Bericht zur Fokussynode vom 10. September 2024: einstimmig zur Kenntnis genommen, bei einer Enthaltung.
.//. Budget 2025: einstimmig genehmigt.
.//. Finanzplan 2026-2028: Nach der beantragten
Anpassung des Beitrags der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026 einstimmig
zur Kenntnis genommen, bei zwei Enthaltungen.
Antrag der FPK – Reduktion des Beitrags
der Kirchgemeinden an die Verwaltungsrechnung 2026: mit 37 Ja-Stimmen zu 21
Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung angenommen
.//. Kollektenprogramm 2025: mit einer Nein-Stimme und sieben Enthaltungen grossmehrheitlich genehmigt.
.//. Nachtragskredit Kommunikation über CHF 163'500.-: mit 43 Ja-Stimmen zu 3-Nein-Stimmen, bei 13 Enthaltungen, grossmehrheitlich genehmigt.
.//. Kreditrahmen Ersatz Heizung Verwaltung O15 über CHF 77'600.-: mit 58 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme grossmehrheitlich genehmigt.
.//. Wahlen:
- Synodalprediger für die
Frühjahrssynode vom 11. Juni 2025: Pfr. Torsten Amling, einstimmig gewählt, bei
einer Enthaltung.
- Stellvertretung Synodalprediger für die Frühjahrssynode vom 11. Juni 2025: Tobias Dietrich, einstimmig gewählt, bei einer Enthaltung.