Konfirmation

Konfgruppe 11
Konfirmation

Gemeinschaft erfahren

Mit der Konfirmation bestätigst du deine Zugehörigkeit zur reformierten Kirche.

Was ist mir wichtig im Leben? Was bedeutet Glauben – für mich als Individuum, aber auch als Mitglied der Gesellschaft? Solche Fragen diskutiert ihr im Konf-Unterricht. Mit der Konfirmation bestätigst du deine Zugehörigkeit zur reformierten Kirche und bist im kirchlichen Kontext erwachsen. Was heisst das? Du darfst zum Beispiel Götti oder Gotte werden. Du darfst in deiner Kirchgemeinde an Kirchgemeindeversammlungen teilnehmen, abstimmen und wählen, sobald du das 16. Lebensjahr erreicht hast.

Der Konfirmationsgottesdienst ist eine grosse Sache. Eltern, Verwandte, Freunde möchten diesen Tag mit dir feiern. Der Konfirmationsspruch aus der Bibel, den du selber aussuchst, soll dich in deinem Leben begleiten. Gottes Segen soll dich behüten.

Fragen zur Konfirmation (FAQ)

  • Unser Kind ist noch nicht getauft. Muss es wirklich noch vor der Konfirmation getauft werden?

    Ja. Dies ist so vorgesehen. Wir werden aber eine Form finden, die für den jungen Menschen stimmit und ihn/sie nicht exponiert. So kann eine Taufe beispielsweise im Familienkreis in der Kirche vollzogen werden, ohne Öffentlichkeit. Der Täufling kann bestimmen, wer zu dieser kleinen Feier eingeladen wird.

  • Müssen die Konfirmand:innen ein Glaubensbekenntnis ablegen?

    Nein, das muss nicht sein. Die Konfirmation bringt zum Ausdruck, dass Gott sich zu den jungen Menschen bekennt, ähnlich wie bei der Taufe. Manchmal aber formuliert eine Konfirmanden-Gruppe ihr eigenes Bekenntnis.

  • Was muss unser Kind ausser dem Konf-Unterricht tun, um konfirmiert zu werden?

    Im Konfirmanden-Jahr wird es einen intensiveren Kontakt zur Kirchgemeinde  pflegen. Dazu gehören Gottesdienstbesuche, kleine Arbeitseinsätze, oft auch ein Konfirmandenlager. Die Obligatorien werden den Jugendlichen zu Beginn des Unterrichtsjahres mitgeteilt.

  • Muss unser Kind konfirmiert sein, damit es das Abendmahl empfangen darf?

    Nein, in der Reformierten Kirche Baselland sind auch bereits Kinder zum Abendmahl zugelassen.

  • Was bedeutet "Mündigkeit" im kirchlichen Sinn?

    Die Jugendlichen erlangen mit dem vollendeten 16. Lebensjahr die kirchliche Mündigkeit. Sie können ab diesem Zeitpunkt an Abstimmungen teilnehmen und haben das aktive und passive Wahlrecht in kirchlichen Belangen. Im Weiteren bestimmen sie selber (und nicht mehr die Eltern) über ihre  Zugehörigkeit zur Kirche. Zudem können sie ab diesem Zeitpunkt auch Gotte oder Götti werden.

  • Müssen die über 16-Jährigen auch Kirchensteuer entrichten?

    Die Steuerpflicht besteht in Analogie zur Gemeinde- und Staatssteuer. Bis die Jugendlichen das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben, obliegt die Steuerpflicht den Eltern. Danach werden die jungen Leute selber veranlagt. Da sie sich zu jenem Zeitpunkt meistens noch in der Ausbildung befinden und über kein grosses Einkommen verfügen, fällt ihre Steuerpflicht zunächst nicht ins Gewicht.