Von 2013 bis 2015 hat in der Reformierten Kirche Baselland die Visitation stattgefunden.
«Die Visitation dient den Gemeinden zur gegenseitigen Stärkung und Hilfe und veranlasst die Kirche zur Selbstprüfung ihrer Verkündigung, ihres Unterrichtes, ihrer Ordnung und ihres Lebens….Sie ist nicht als Inspektion zu verstehen.» Mit diesen Worten beschreibt die bis 31.12.2021 geltende Kirchenordnung in Artikel 73 Sinn und Zweck der Visitation.
Die eingesetzte Visitationskommission unter der Leitung von Dr. theol. h. c. Peter Schmid fragte in erster Linie nach den Auswirkungen der gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Folgen für die Reformierte Kirche Baselland.
Im Oktober 2015 publizierte die Visitationskommission ihren Visitationsbericht. Die 25 Handlungsempfehlungen bilden das Herzstück des Berichts. Sie sind auf die von der Visitationskommission definierte Entwicklungsphase 2015 bis 2027 ausgerichtet.
Die Synode beauftragte den Kirchenrat in der Folge mit der Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Das ausgearbeitete Konzept wurde von der Synode am 9. Juni 2016 beschlossen.
Die Kommission unter der
Leitung von Dr. theol. h. c. Peter Schmid beschränkte sich bewusst auf
Schwerpunkte. Selbstverständliche und unbestrittene Themen finden keine
Erwähnung. Der grundsätzliche Auftrag der Kirche bleibt bestehen. Dies
gilt auch für die Handlungsempfehlungen, die nicht alle Bereiche des
kirchlichen Lebens berühren.
Die Handlungsempfehlungen bilden das Herzstück des Visitationsberichts. Sie sind auf die von der Visitationskommission definierte Entwicklungsphase 2015 bis 2027 ausgerichtet. Die rund 25 Handlungsempfehlungen richten sich an Kantonalkirche und Kirchgemeinden. Sie umfassen u.a. Themen wie die Förderung des Gemeindelebens und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, die Revision von Verfassung und Kirchenordnung, die Weiterbildung und Stärkung der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die Suche nach ergänzenden Finanzierungsquellen, aber auch die weitere Stärkung der Kirchen als Orte der Musik, Kunst und Kultur.
Sie finden nachstehend eine Zusammenstellung von Fragen und der
dazugehörigen Antworten zum Thema Umsetzung der Handlungsempfehlungen der
Visitation. Der gesamte Umsetzungsprozess wird durch
eine umfassende Kommunikation begleitet.
Sie können sich gerne auch direkt
an Roland Plattner, Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung, wenden, 061 926 81 70 oder roland.plattner@refbl.ch
Gemäss Auftrag der (Herbst-)Synode 2015 haben der Kirchenrat und die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung das Umsetzungskonzepts erarbeitet. Dieses wurde der Frühjahrs-Synode vom 9. Juni 2016 unterbreitet und wurde von den Synodalen mit überwältigendem Mehr beschlossen. Das Konzept beinhaltet auch den Vorschlag einer Projektorganisation. Diese hat mit ihrer Arbeit, d.h. der Planung der Umsetzung der verschiedenen Handlungsempfehlungen, begonnen.
Die 25 Handlungsempfehlungen, wovon 15 sich an die Kirchgemeinden und 10 an die Kantonalkirche richten, werden seit Sommer 2016 in Teilprojekten behandelt.
In einer ersten Phase wurden aufbauend auf Überlegungen des Kirchenrats und der Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung Konzepte, Handreichungen und Hilfestellungen zur konkreten Umsetzung der Handlungsempfehlungen erarbeitet. Zu diesen werden seit Herbst 2017 in Grossgruppenveranstaltungen auf breiter Basis, bzw. mit gezielten Umfragen, die Meinungen und Inputs der Kirchgemeinden, Konvente und Verbände eingeholt.
Nein. Grundsätzlich können die Kirchgemeinden schon jetzt
mit der Umsetzung der an sie gerichteten Handlungsempfehlungen beginnen. Sie
entscheiden auch autonom über die Art und Weise der Anhandnahme. Diverse Kirchgemeinden befinden sich engagiert auf diesem Weg.
Im aktuellen Umsetzungsstadium gibt es dazu keine Vorgaben seitens der Kantonalkirche. Es empfiehlt sich dabei, die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung über die jeweilige Umsetzung zu informieren. So können bspw. gute Umsetzungsbeispiele in den Beispielkatalog einfliessen und auch anderen Kirchgemeinden als Anregung dienen. Die Stabsstelle steht bei Bedarf auch gerne beratend zur Seite.
Die Reihenfolge bei der Umsetzung der an die Kirchgemeinden gerichteten Handlungsempfehlungen ist den einzelnen Kirchgemeinden überlassen. Diese wissen am besten, welche Empfehlungen für sie am wichtigsten und wirkungsvollsten sind. Für die Durchführung eines entsprechenden Priorisierungsprozesses kann bei Bedarf die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung beigezogen werden.
Dies wird dadurch sichergestellt, dass
- im Projektausschuss
Vertreter/innen der Kirchgemeinden, Konvente und Verbände vertreten sind,
- diese sich
in den Teilprojekten einbringen können und
- das Recht
zur Prüfung- und Stellungnahme in den sie betreffenden Themen durch die
Konvente eingehalten wird.
Projektorganisation als pdf
Im Teilprojekt „SUPPORT Kirchgemeinden“ werden nützliche Konzepte, Handreichungen und Hilfestellungen erarbeitet. Zudem werden Schulungen und Weiterbildungen angeboten. So können Chancen zur gegenseitigen Unterstützung und zur Nutzung von Synergien erkannt und genutzt werden.
Aktuell bestehen Handreichungen und Konzepte zu folgenden Themen (Handlungsempfehlungen):
Zu folgenden Themen (Handlungsempfehlungen) bestehen anderweitig erarbeitete Grundlagen:
Nachdem die Frühjahrssynode am 9. Juni 2016 dem Konzept
zugestimmt hat, wurde die Projektleitung eingesetzt und hat ihre Arbeit
aufgenommen. Nach erfolgter Konstituierung der einzelnen Teilprojekte sind diese bis Ende 2017 intensiv an der Arbeit. Ab 2018 beginnt die Legitimationsphase. Der Umsetzungsprozess der Handlungsempfehlungen soll bis Ende der neuen
Legislaturperiode beendet werden, d.h. bis 31.12.2020 (Gesetzgebungsphase
abgeschlossen). Zeitplan als pdf
Mit ersten Umsetzungen kann allerdings bereits früher begonnen werden und die Umsetzung derjenigen Handlungsempfehlungen, die eine Verfassungsrevision oder die Revision der Kirchenordnung bedingen, dauert über diesen Zeitraum hinaus.
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