Die reformierte Baselbieter Kirche ist offen für
jedes Mitglied und für Leute, die es werden möchten. Sie bietet ihre Dienste
auch jenen an, die anderswo ausgeschlossen bleiben. Selbstverständlich ist sie
auch für Menschen da, die sich ihrerseits nur am Rande um die Kirche kümmern.
Jedes Mitglied einer Kirchgemeinde gehört automatisch der Kantonalkirche an.
Die reformierte Baselbieter Kirche ist gegliedert in 35 Kirchgemeinden. Dort findet das kirchliche Leben statt.
Das Leben der Kirche braucht ein Mindestmass an Strukturen, um die demokratischen Entscheide herbeizuführen, sie auszuführen und zu kontrollieren. Neben den Kirchgemeinden gibt es auch die Ebene der Kantonalkirche. Sie ist demokratisch aufgebaut und hat zwei Gewalten:
Die Synode (Legislative) ist das kantonale Kirchenparlament. Ihr gehören zur Zeit 78 vom Volk gewählte Synodale (Abgeordnete) aus den Kirchgemeinden an. Die Synode wählt die 7 Mitglieder des Kirchenrats (Exekutive). Der Kirchenrat ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche und vertritt diese nach aussen.
Aufgaben, die eine einzelne Kirchgemeinde selbstständig nicht bewältigen kann, Aktivitäten, die umgekehrt vielen Gemeinden zu Gute kommen, Fragen, die einer möglichst einheitlichen Lösung bedürfen, sind bei der Kantonalkirche angesiedelt. Aufgaben, welche spezifisches Fachwissen erfordern, überträgt die Kantonalkirche ihren Spezialpfarrämtern oder Fachstellen.
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