Gleich welcher Herkunft, Sie können Mitglied der Reformierten Kirche
Baselland werden. In unserer Kirche leben und handeln wir im Vertrauen auf den dreieinigen Gott, im Respekt
vor unseren Mitmenschen und vor der Schöpfung, im Bewusstsein eigener
Stärken und Schwächen.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie sind an einem Kircheneintritt interessiert, wohnen aber nicht im Kanton Baselland? Auf der Webseite Kircheneintritt.ch finden Sie Infos und Kontaktmöglichkeiten zu vielen weiteren Kantonalkirchen.
Jedes Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland gehört einer Kirchgemeinde an (meist ist dies die Kirchgemeinde des Wohnsitzes) und ist zugleich Mitglied der Kantonalkirche.
Die reformierte Kirche ist demokratisch organisiert. Als Mitglied können Sie in Ihrer Kirchgemeinde Ihre Meinung frei äussern und das aktive und passive Wahlrecht ausüben.
Das liebe Geld. Als Mitglied haben Sie Kirchensteuern auf Ihr
Einkommen und Vermögen zu bezahlen. Dafür erhalten Sie sämtliche
Dienstleistungen der Kirche (Glaube) in Ihrer Gemeinde kostenlos.
In der Kirchenordnung sind in den § 11-15 die Rechte und Pflichten aufgeführt.
Diskretion
Es ist selbstverständlich, dass alle Ihre Angaben im Zusammenhang
eines Neu- oder Wiedereintritts streng vertraulich behandelt werden. Davon
Kenntnis erhält nur die lokale Kirchenpflege, der Kirchenrat und die
Steuerabteilung der Gemeindeverwaltung, welche ihrerseits dem
Amtsgeheimnis verpflichtet sind.
Zurück in die evangelisch-reformierte Kirche
Sie waren mal Mitglied. Bestimmt hatten Sie damals Gründe, welche zum
Austritt geführt haben. Menschen und auch die Kirche entwickeln und
verändern sich. Viele ehemalige Mitglieder fühlen sich nach einiger Zeit
und gemachten Erfahrungen wieder zur Kirche hingezogen.
Kirche gibt Heimat.
Vielleicht waren Sie über Jahre im Ausland wohnhaft und haben die
Kirche aus den Augen verloren. Kirche vermittelt Heimat - ein guter
Grund, ihr wieder beizutreten.
Verfahren
Das Verfahren bei einem Wiedereintritt ist in § 12, Abs.1 der Kirchenordnung (KiO) geregelt: "Der
erstmalige Eintritt, Wiedereintritt oder Übertritt in die Evangelisch-reformierte
Kirche erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung an die zuständige
Kirchenpflege und deren Aufnahmebeschluss, mit welchem in der Regel eine
persönliche Kontaktnahme verbunden ist."
Kontaktformular für den Wiedereintritt
Als Mitglied der reformierten Kirche erhalten Sie die Mitgliederzeitung der "Kirchenbote". Sie erscheint monatlich und enthält
aktuelle Beiträge auch über Ihre Gemeinde. Er wird per Post
zugestellt.
in die evangelisch-reformierte Kirche
Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem Leben,
weshalb Sie sich nach reiflichen Überlegungen mit einem Eintritt in die
reformierte Kirche befassen.
Bei
einem Neueintritt oder Übertritt findet in der Regel ein Gespräch zwischen Ihnen und einer zuständigen
Pfarrerin oder einem zuständigen Pfarrer statt.
Kontaktformular für den Neueintritt
Verfahren
Das
Verfahren bei einem Neueintritt/Übertritt ist in § 12, Abs. 1 der
Kirchenordnung (KiO) geregelt: "Der
erstmalige Eintritt, Wiedereintritt oder Übertritt in die Evangelisch-reformierte
Kirche erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung an die zuständige
Kirchenpflege und deren Aufnahmebeschluss, mit welchem in der Regel eine
persönliche Kontaktnahme verbunden ist."
Als Mitglied der reformierten Kirche erhalten Sie die Mitgliederzeitung der "Kirchenbote". Sie erscheint monatlich und enthält aktuelle Beiträge auch über Ihre Gemeinde. Er wird per Post zugestellt.
Auch schnuppern ist möglich.
Möchten Sie unsere Kirche näher kennenlernen?
Gottesdienste sind öffentlich. Sie sind herzlich willkommen. Wann
und wo Gottesdienste in Ihrer Gemeinde gefeiert werden, finden Sie auf
der Homepage Ihrer Kirchgemeinde.
Der Kirchenbote als Mitgliederzeitung erscheint monatlich und wird per Post zugestellt. Gerne senden wir Ihnen die nächsten drei Ausgaben gratis zu.
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