Von 2013 bis 2015 hat in der Reformierten Kirche Baselland die Visitation stattgefunden.
«Die Visitation dient den Gemeinden zur gegenseitigen Stärkung und Hilfe und veranlasst die Kirche zur Selbstprüfung ihrer Verkündigung, ihres Unterrichtes, ihrer Ordnung und ihres Lebens….Sie ist nicht als Inspektion zu verstehen.» Mit diesen Worten beschreibt die geltende Kirchenordnung in Artikel 73 Sinn und Zweck der Visitation.
Die eingesetzte Visitationskommission unter der
Leitung von Dr. theol. h. c.
Peter Schmid fragte in erster Linie nach den Auswirkungen der gegenwärtigen und
zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Folgen für die
Reformierte Kirche Baselland.
Im Oktober 2015 publizierte die Visitationskommission ihren Visitationsbericht.
Die 25 Handlungsempfehlungen
bilden das Herzstück des Berichts. Sie sind auf die von der
Visitationskommission definierte Entwicklungsphase 2015 bis 2027 ausgerichtet.
Die Synode beauftragte den Kirchenrat in der Folge mit der Erstellung
eines Konzepts zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Das ausgearbeitete Konzept wurde von der Synode am 9. Juni 2016 beschlossen.
Die Kommission unter der
Leitung von Dr. theol. h. c. Peter Schmid beschränkte sich bewusst auf
Schwerpunkte. Selbstverständliche und unbestrittene Themen finden keine
Erwähnung. Der grundsätzliche Auftrag der Kirche bleibt bestehen. Dies
gilt auch für die Handlungsempfehlungen, die nicht alle Bereiche des
kirchlichen Lebens berühren.
Die Handlungsempfehlungen bilden das Herzstück des Visitationsberichts. Sie sind auf die von der Visitationskommission definierte Entwicklungsphase 2015 bis 2027 ausgerichtet. Die rund 25 Handlungsempfehlungen richten sich an Kantonalkirche und Kirchgemeinden. Sie umfassen u.a. Themen wie die Förderung des Gemeindelebens und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, die Revision von Verfassung und Kirchenordnung, die Weiterbildung und Stärkung der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die Suche nach ergänzenden Finanzierungsquellen, aber auch die weitere Stärkung der Kirchen als Orte der Musik, Kunst und Kultur.
Sie finden nachstehend eine Zusammenstellung von Fragen und der
dazugehörigen Antworten zum Thema Umsetzung der Handlungsempfehlungen der
Visitation. Diese Antworten sollen vorläufig dazu beitragen, bereits im
jetzigen Stadium Klarheit zu schaffen. Der gesamte Umsetzungsprozess wird durch
eine umfassende Kommunikation begleitet.
Sie können sich gerne auch direkt
an Roland Plattner, Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung, wenden, 061 926 81 70 oder roland.plattner@refbl.ch
Gemäss Auftrag der (Herbst-)Synode haben der Kirchenrat und die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung das Umsetzungskonzepts erarbeitet. Dieses wurde der Frühjahrs-Synode vom 9. Juni 2016 unterbreitet und wurde von den Synodalen mit überwältigendem Mehr beschlossen. Das Konzept beinhaltet auch den Vorschlag einer Projektorganisation. Diese hat mit ihrer Arbeit, d.h. der Planung der Umsetzung der verschiedenen Handlungsempfehlungen, begonnen.
Die 25 Handlungsempfehlungen, wovon 15 sich an die Kirchgemeinden und 10 an die Kantonalkirche richten, sollen in Teilprojekten behandelt werden.
In einer ersten Phase werden aufbauend auf Überlegungen des Kirchenrats und der Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung Konzepte, Handreichungen und Hilfestellungen zur konkreten Umsetzung der Handlungsempfehlungen erarbeitet. Anschliessend werden zu ausgewählten Themen in Grossgruppenveranstaltungen auf breiter Basis die Meinungen und Inputs der Kirchgemeinden, Konvente und Verbände eingeholt.
Nein. Grundsätzlich können die Kirchgemeinden schon jetzt
mit der Umsetzung der an sie gerichteten Handlungsempfehlungen beginnen. Sie
entscheiden auch autonom über die Art und Weise der Anhandnahme.
Im aktuellen Umsetzungsstadium gibt es dazu keine Vorgaben seitens der Kantonalkirche. Es empfiehlt sich dabei, die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung über die jeweilige Umsetzung zu informieren. So können bspw. gute Umsetzungsbeispiele in den Beispielkatalog einfliessen und auch anderen Kirchgemeinden als Anregung dienen. Die Stabsstelle steht bei Bedarf auch gerne beratend zur Seite.
Die Reihenfolge bei der Umsetzung der an die Kirchgemeinden gerichteten Handlungsempfehlungen ist den einzelnen Kirchgemeinden überlassen. Diese wissen am besten, welche Empfehlungen für sie am wichtigsten und wirkungsvollsten sind. Für die Durchführung eines entsprechenden Priorisierungsprozesses kann bei Bedarf die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung beigezogen werden.
Dies wird dadurch sichergestellt, dass
- im Projektausschuss
Vertreter/innen der Kirchgemeinden, Konvente und Verbände vertreten sind,
- diese sich
in den Teilprojekten einbringen können und
- das Recht
zur Prüfung- und Stellungnahme in den sie betreffenden Themen durch die
Konvente eingehalten wird.
Projektorganisation als pdf
Es ist vorgesehen, dass in einem eigenen Teilprojekt „SUPPORT Kirchgemeinden“ nützliche Konzepte, Handreichungen und Hilfestellungen erarbeitet werden. Zudem soll es Schulungen und Weiterbildungen geben, damit Chancen zur gegenseitigen Unterstützung und zur Nutzung von Synergien erkannt und genutzt werden können.
Nachdem die Frühjahrssynode am 9. Juni 2016 dem Konzept
zugestimmt hat, wurde die Projektleitung eingesetzt und hat ihre Arbeit
aufgenommen. Nun folgt die Konstitueirung der einzelnen Teilprojekte. Der Umsetzungsprozess der Handlungsempfehlungen soll bis Ende der neuen
Legislaturperiode beendet werden, d.h. bis 31.12.2020 (Gesetzgebungsphase
abgeschlossen). Zeitplan als pdf
Mit ersten Umsetzungen kann allerdings bereits früher begonnen werden und die Umsetzung derjenigen Handlungsempfehlungen, die eine Verfassungsrevision oder die Revision der Kirchenordnung bedingen, dauert über diesen Zeitraum hinaus.
Ja. Dies ist zweifellos eine kritische Phase. Diese soll und kann aber positiv genutzt werden. Eventuell gelingt es, bewährte abtretende Amtsträger/innen zu gewinnen, um für eine begrenzte Zeit während der Konzeptphase ihr Wissen zur Verfügung zu stellen. Ein Zuwarten bis zum erfolgten Amtsantritt der neugewählten Kirchenpflegen und Synodalen wird nicht als zweckmässig erachtet.
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