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Visitation

Von 2013 bis 2015 hat in der Reformierten Kirche Baselland die Visitation stattgefunden.

«Die Visitation dient den Gemeinden zur gegenseitigen Stärkung und Hilfe und veranlasst die Kirche zur Selbstprüfung ihrer Verkündigung, ihres Unterrichtes, ihrer Ordnung und ihres Lebens….Sie ist nicht als Inspektion zu verstehen.» Mit diesen Worten beschreibt die geltende Kirchenordnung in Artikel 73 Sinn und Zweck der Visitation. 

Die eingesetzte Visitationskommission unter der Leitung von Dr. theol. h. c. Peter Schmid fragte in erster Linie nach den Auswirkungen der gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Folgen für die Reformierte Kirche Baselland.

Im Oktober 2015 publizierte die Visitationskommission ihren Visitationsbericht. Die 25 Handlungsempfehlungen bilden das Herzstück des Berichts. Sie sind auf die von der Visitationskommission definierte Entwicklungsphase 2015 bis 2027 ausgerichtet.

Die Synode beauftragte den Kirchenrat in der Folge mit der Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Das ausgearbeitete Konzept wurde von der Synode am 9. Juni 2016 beschlossen.

Konzept Umsetzung Visitation

Visitationsbericht 2013-2015

Mehr zum Visitationsbericht

Die Kommission unter der Leitung von Dr. theol. h. c. Peter Schmid beschränkte sich bewusst auf Schwerpunkte. Selbstverständliche und unbestrittene Themen finden keine Erwähnung. Der grundsätzliche Auftrag der Kirche bleibt bestehen. Dies gilt auch für die Handlungsempfehlungen, die nicht alle Bereiche des kirchlichen Lebens berühren.

Die Handlungsempfehlungen bilden das Herzstück des Visitationsberichts. Sie sind auf die von der Visitationskommission definierte Entwicklungsphase 2015 bis 2027 ausgerichtet. Die rund 25 Handlungsempfehlungen richten sich an Kantonalkirche und Kirchgemeinden. Sie umfassen u.a. Themen wie die Förderung des Gemeindelebens und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, die Revision von Verfassung und Kirchenordnung, die Weiterbildung und Stärkung der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die Suche nach ergänzenden Finanzierungsquellen, aber auch die weitere Stärkung der Kirchen als Orte der Musik, Kunst und Kultur.  

Umsetzung der Visitation - Antworten zu häufig gestellten Fragen

Sie finden nachstehend eine Zusammenstellung von Fragen und der dazugehörigen Antworten zum Thema Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Visitation. Diese Antworten sollen vorläufig dazu beitragen, bereits im jetzigen Stadium Klarheit zu schaffen. Der gesamte Umsetzungsprozess wird durch eine umfassende Kommunikation begleitet.
Sie können sich gerne auch direkt an Roland Plattner, Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung, wenden, 061 926 81 70 oder roland.plattner@refbl.ch

Wie ist der Prozess zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Visitation vorgesehen?

Gemäss Auftrag der (Herbst-)Synode haben der Kirchenrat und die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung das Umsetzungskonzepts erarbeitet. Dieses wurde der Frühjahrs-Synode vom 9. Juni 2016 unterbreitet und wurde von den Synodalen mit überwältigendem Mehr beschlossen. Das Konzept beinhaltet auch den Vorschlag einer Projektorganisation. Diese hat mit ihrer Arbeit, d.h. der Planung der Umsetzung der verschiedenen Handlungsempfehlungen, begonnen.

Die 25 Handlungsempfehlungen, wovon 15 sich an die Kirchgemeinden und 10 an die Kantonalkirche richten, sollen in Teilprojekten behandelt werden.

In einer ersten Phase werden aufbauend auf Überlegungen des Kirchenrats und der Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung Konzepte, Handreichungen und Hilfestellungen zur konkreten Umsetzung der Handlungsempfehlungen erarbeitet. Anschliessend werden zu ausgewählten Themen in Grossgruppenveranstaltungen auf breiter Basis die Meinungen und Inputs der Kirchgemeinden, Konvente und Verbände eingeholt.

Müssen die Kirchgemeinden mit der Umsetzung der an die Kirchgemeinden gerichteten Handlungsempfehlungen warten? Und wie sollen diese an die Hand genommen werden?

Nein. Grundsätzlich können die Kirchgemeinden schon jetzt mit der Umsetzung der an sie gerichteten Handlungsempfehlungen beginnen. Sie entscheiden auch autonom über die Art und Weise der Anhandnahme.

Im aktuellen Umsetzungsstadium gibt es dazu keine Vorgaben seitens der Kantonalkirche. Es empfiehlt sich dabei, die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung über die jeweilige Umsetzung zu informieren. So können bspw. gute Umsetzungsbeispiele in den Beispielkatalog einfliessen und auch anderen Kirchgemeinden als Anregung dienen. Die Stabsstelle steht bei Bedarf auch gerne beratend zur Seite.

In welcher Reihenfolge sollen die diversen Handlungsempfehlungen umgesetzt werden? Welche Prioritäten sind zu setzen?

Die Reihenfolge bei der Umsetzung der an die Kirchgemeinden gerichteten Handlungsempfehlungen ist den einzelnen Kirchgemeinden überlassen. Diese wissen am besten, welche Empfehlungen für sie am wichtigsten und wirkungsvollsten sind. Für die Durchführung eines entsprechenden Priorisierungsprozesses kann bei Bedarf die Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung beigezogen werden.

Wie wird sichergestellt, dass die Betroffenen und Beteiligten in diesem Prozess von Anfang an Gehör finden?

Dies wird dadurch sichergestellt, dass
- im Projektausschuss Vertreter/innen der Kirchgemeinden, Konvente und Verbände vertreten sind,
- diese sich in den Teilprojekten einbringen können und
- das Recht zur Prüfung- und Stellungnahme in den sie betreffenden Themen durch die Konvente eingehalten wird.
Projektorganisation als pdf

Wie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Kirchenpflegen und Mitarbeitenden bereits heute stark ausgelastet sind?

Es ist vorgesehen, dass in einem eigenen Teilprojekt „SUPPORT Kirchgemeinden“ nützliche Konzepte, Handreichungen und Hilfestellungen erarbeitet werden. Zudem soll es Schulungen und Weiterbildungen geben, damit Chancen zur gegenseitigen Unterstützung und zur Nutzung von Synergien erkannt und genutzt werden können.

Wie sieht der Zeitplan für den Umsetzungsprozess der Handlungsempfehlungen aus?

Nachdem die Frühjahrssynode am 9. Juni 2016 dem Konzept zugestimmt hat, wurde die Projektleitung eingesetzt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Nun folgt die Konstitueirung der einzelnen Teilprojekte. Der Umsetzungsprozess der Handlungsempfehlungen soll bis Ende der neuen Legislaturperiode beendet werden, d.h. bis 31.12.2020 (Gesetzgebungsphase abgeschlossen). Zeitplan als pdf

Mit ersten Umsetzungen kann allerdings bereits früher begonnen werden und die Umsetzung derjenigen Handlungsempfehlungen, die eine Verfassungsrevision oder die Revision der Kirchenordnung bedingen, dauert über diesen Zeitraum hinaus.

Heisst das, die Projektorganisation nimmt ihre Projektarbeit noch vor den Gesamterneuerungswahlen in Kirchenpflege und Synode auf?

Ja. Dies ist zweifellos eine kritische Phase. Diese soll und kann aber positiv genutzt werden. Eventuell gelingt es, bewährte abtretende Amtsträger/innen zu gewinnen, um für eine begrenzte Zeit während der Konzeptphase ihr Wissen zur Verfügung zu stellen. Ein Zuwarten bis zum erfolgten Amtsantritt der neugewählten Kirchenpflegen und Synodalen wird nicht als zweckmässig erachtet.

 
 
 
 

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Visitationsbericht 2013-2015
(Broschüre)

Visitationsbericht 2013-2015

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