16.03.2023
Am Mittwoch, 15. März 2023 traf sich die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kongresszentrum Mittenza in Muttenz.
Einstimmig
verabschiedete die Synode in erster Lesung die totalrevidierte Personal- und
Besoldungsordnung PBO. Es ist dies die letzte Gesetzesgrundlage auf
Ordnungsstufe, die einer Totalrevision unterzogen wird.
Die Synode wird traditionell mit einem Gottesdienst eröffnet. Pfarrer Hanspeter Plattner nahm die erste Lesung der Totalrevision der Personal- und Besoldungsordnung mit ihren unterschiedlichen Anspruchsgruppen zum Anlass, das Verständnis von Gerechtigkeit und Fairness nicht nur aus einem wirtschaftlichen Blickwinkel zu betrachten, sondern auch aus der Warte vom «guten Herrn im Weinberg». Im Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Matthäus 20, 1-16) gibt der Gutsherr allen Arbeitenden den gleichen Lohn – ob sie nun den ganzen Tag oder nur eine Stunde gearbeitet haben. Ist das ungerecht, unfair? «Gottes Güte relativiert immer wieder unsere Vorstellungen von Gerechtigkeit», sagte Hanspeter Plattner. «In Gottes Weinberg gibt es keine nutzlosen Menschen. Gottes Güte gilt allen, es spielt keine Rolle, ob jemand erster oder letzter ist.» Im Hinblick auf die neue PBO bat er im gemeinsamen Gebet um den Mut und die Kraft, möglichst allen gerecht zu werden.
Bevor es dann an die erste Lesung der Personal- und Besoldungsordnung ging, wurden sechs neue Synodale angelobt: Ruth Heller-Salzmann, Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen; Eric Hub, Kirchgemeinde Gelterkinden-Rickenbach-Tecknau; Patrick Liechti, Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg; Daniel Meichtry, Kirchgemeinde Lausen; Marc Siegrist, Kirchgemeinde Liestal-Seltisberg und Verena Wunderlin, Kirchgemeinde Liestal-Seltisberg. Feierlich bezeugten sie, ihren Auftrag in der Synode gewissenhaft zu erfüllen. Synodepräsidentin Andrea Heger hiess die Neugewählten herzlich willkommen, und nach einem kräftigen Applaus als «Mutmacher» durften sie sich sofort aktiv an den Geschäften beteiligen.
Die neu angelobten Synodalen (vlnr): Ruth
Heller-Salzmann, Eric Hub,Verena Wunderlin, Daniel Meichtry, Marc Siegrist und Patrick Liechti.
Erste Lesung
der totalrevidierten Personal- und Besoldungsordnung PBO
Am 1. Januar 2022 traten die neue Kirchenverfassung sowie die totalrevidierte
Kirchenordnung und die totalrevidierte Finanzordnung in Kraft. Als letzte
Gesetzesgrundlage auf Ordnungsstufe wird nun noch die Personal- und Besoldungsordnung
von 2012 einer Totalrevision unterzogen. Kirchenratspräsident Christoph
Herrmann freute sich in seinem Eintretensvotum denn auch, den Entwurf zu
präsentieren: «Langsam aber sicher ist das Ziel sichtbar. Wir stehen nahe am
Abschluss der Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen, welche die Synode, die
Kirchgemeinden, den Kirchenrat und die Verwaltung in den vergangenen Jahren in
ausserordentlichem Mass beschäftigt haben.» Diese Arbeiten seien jedoch
wichtig, da letztlich die Ordnungen zum Ziel haben, dem kirchlichen Auftrag zu
dienen.
Die bestehende Personal- und Besoldungsordnung von 2012 ist ein vergleichsweise junges Regelwerk. Zudem bilden die Bestimmungen der PBO von 2012 nur eine von zahlreichen Quellen des kirchlichen Personalrechts. So gibt es personalrechtliche Bestimmungen im kantonalen Kirchengesetz, in der ursprünglichen Kirchenverfassung und der bisherigen Kirchenordnung. Verschiedene Reglemente und Richtlinien ergänzen das Personalrecht. Das in der ERK BL bisher geltende Personalrecht präsentiert sich damit als ein über die Jahre schrittweise gewachsenes Rechtsgefüge und wurde auf Basis des vorbestandenen Rechts jeweils an Änderungen angepasst und weiterentwickelt. Dadurch ist ein komplexes Gebilde aus zahlreichen, teilweise unterschiedlich gelagerten Erlassen mit gegenseitigen Wechselwirkungen und teilweise auch inkohärenten Regelungen entstanden. «Primär fasst der Neuentwurf das unübersichtliche Regelwerk zusammen. Bewährtes soll erhalten bleiben», führte Christoph Herrmann aus. Einfach, verständlich, klar strukturiert und übersichtlich solle die totalrevidierte PBO sein und die Landeskirche als öffentlich-rechtliche Körperschaft und Arbeitgeberin stärken, sie auch in Zukunft wettbewerbsfähig halten. Kirchgemeinden, verschiedene Anspruchsgruppen der Landeskirche und diverse kantonale Institutionen konnten sich vom 1. September bis 30. November 2022 am öffentlichen Vernehmlassungsverfahren beteiligen. Darüber hinaus gab es Informationsveranstaltungen. Rückmeldungen daraus flossen in den nun vorliegenden Entwurf der Personal- und Besoldungsordnung ein. Martin Vecchi, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, würdigte denn auch, dass vieles aus den Vordiskussionen eingeflossen sei und so «ein stimmiger Entwurf vorliegt, den die GPK gerne zur Behandlung empfiehlt.».
Synodepräsidentin Andrea Heger konnte in der Folge zügig
durch die erste Lesung der 70 Paragraphen führen. Einzig der Paragraph 46 zur
«Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen» gab zu längeren Diskussionen Anlass und
brachte schon im Vorfeld verschiedenen Änderungsanträge aus den Reihen der
Synodalen. Kirchenratspräsident Christoph Herrmann hatte deshalb bereits in
seinem Eintretensvotum darauf aufmerksam gemacht, dass der Paragraph zwar
vorerst bestehendes Recht weiterschreibe, der Kirchenrat aber gemeinsam mit
verschiedenen Interessensgruppen in den nächsten Jahren neue Lösungen für die komplexen
Fragestellungen anstrebe. Kirchenrat Peter Brodbeck, Departement Recht und
Menschenrechte, bat die Synode: «Lassen Sie uns Zeit. Das Thema ist riesig und
vielfältig, das zeigt die aktuelle Diskussion.» Gleichwohl beschlossen die
Synodalen einige Anpassungen, die vor allem darauf abzielen, in Einzelfällen
mit der Wohnsitzpflicht flexibler umzugehen. Die Beratung schritt danach
schnell voran. Diverse kleinere Änderungsanträge wurden dem Kirchenrat
überwiesen. In der Schlussabstimmung verabschiedete die Synode den Entwurf zur
Personal- und Besoldungsordnung mit den beschlossenen Änderungen einstimmig,
bei einer Enthaltung, zuhanden der 2. Lesung an der Frühjahrssynode am 14. Juni
2023.
Vorausgesetzt die Synode wird der PBO auch in 2. Lesung zustimmen und es gibt danach kein Referendum, soll die neue Personal- und Besoldungsordnung auf 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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