19.03.2021
Am Dienstag und Mittwoch, 23. und 24. März 2021 trifft sich die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kongresszentrum Mittenza in Muttenz.
Die Synode, das Parlament der ERK BL,
berät wichtige gesetzliche Grundlagen. Zum einen steht die Erste Lesung der
totalrevidierten Kirchenordnung an, zum anderen die abschliessende Zweite
Lesung der totalrevidierten Finanzordnung. Die Synode findet unter Einhaltung
der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften statt.
Am
27. September 2020 wurde die totalrevidierte Kirchenverfassung mit einem
Ja-Stimmen Anteil von 93.5% angenommen. Mit diesem Beschluss der
Stimmberechtigten wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Kirchenordnung und
die Finanzordnung ebenfalls einer Totalrevision zu unterziehen.
1. Lesung
der totalrevidierten Kirchenordnung
Die geltende Kirchenordnung hat gute Dienste geleistet, sie ist indes nach über
einem halben Jahrhundert verständlicherweise nicht mehr in allen Teilen
zeitgemäss. Die Totalrevision der Kirchenordnung lehnt sich im Aufbau eng an
die neue Kirchenverfassung an. Neben grundsätzlichen Regelungen zu Auftrag, Zusammensetzung
und Funktionieren der Landeskirche werden das kirchliche Leben und die Organisation
der Kirchgemeinden sowie deren Zusammenarbeit definiert. Es folgen Regelungen
zu Aufgaben und Organisation der Kantonalkirche, eine grundlegende Bestimmung
zum kirchlichen Haushalt sowie Regelungen zum Rechtsschutz und zur Ausübung der
demokratischen Rechte. Bei der Totalrevision orientierte sich der Kirchenrat
auch an den Handlungsempfehlungen der kirchlichen Visitation 2013-2015. Die ERK
BL muss nicht grundlegend neu erfunden werden, Bewährtes soll erhalten bleiben.
Anpassungen an den bestehenden Regelungen wurden da vorgenommen, wo diese den Entwicklungen
des Kirchenlebens entsprechen und diese fördern können.
2. Lesung der totalrevidierten Finanzordnung
Für die 2. Lesung der Finanzordnung wird der
Kirchenrat den Stand der Weiterarbeit vorstellen, so dass die im Januar
angeregten Punkte abschliessend diskutiert werden können und die Finanzordnung
zur Verabschiedung bereit ist. Die neue Finanzordnung schafft wichtige
Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzflüsse und setzt diese in Relation zur
Grösse der Kirchgemeinden. Dies insbesondere durch die Neuerungen bei der
Verteilung des aufgrund des Mitgliederrückgangs rückläufigen Kantonsbeitrages und
Änderungen des Finanzausgleichs. Dadurch sollen Anreize für eine vermehrte
Zusammenarbeit von Kirchgemeinden gesetzt werden.
Dienstag,
23. März 2021, Beginn der Verhandlungen um 14 Uhr.
Mittwoch, 24. März 2021, Besinnlicher
Einstieg um 8:00, Beginn der Verhandlungen um 8.45 Uhr.
Ort: Kongresszentrum
Mittenza, grosser Saal, Muttenz, Hauptstrasse 4
Alle Unterlagen zur ao. Synode finden Sie hier.
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