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Vorschau auf ausserordentliche Synode: 1. Lesung Kirchenordnung und 2. Lesung Finanzordnung

19.03.2021

Am Dienstag und Mittwoch, 23. und 24. März 2021 trifft sich die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kongresszentrum Mittenza in Muttenz.

Muttenz Kirche

Die Synode, das Parlament der ERK BL, berät wichtige gesetzliche Grundlagen. Zum einen steht die Erste Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung an, zum anderen die abschliessende Zweite Lesung der totalrevidierten Finanzordnung. Die Synode findet unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften statt.

Am 27. September 2020 wurde die totalrevidierte Kirchenverfassung mit einem Ja-Stimmen Anteil von 93.5% angenommen. Mit diesem Beschluss der Stimmberechtigten wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Kirchenordnung und die Finanzordnung ebenfalls einer Totalrevision zu unterziehen.

1. Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung
Die geltende Kirchenordnung hat gute Dienste geleistet, sie ist indes nach über einem halben Jahrhundert verständlicherweise nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss. Die Totalrevision der Kirchenordnung lehnt sich im Aufbau eng an die neue Kirchenverfassung an. Neben grundsätzlichen Regelungen zu Auftrag, Zusammensetzung und Funktionieren der Landeskirche werden das kirchliche Leben und die Organisation der Kirchgemeinden sowie deren Zusammenarbeit definiert. Es folgen Regelungen zu Aufgaben und Organisation der Kantonalkirche, eine grundlegende Bestimmung zum kirchlichen Haushalt sowie Regelungen zum Rechtsschutz und zur Ausübung der demokratischen Rechte. Bei der Totalrevision orientierte sich der Kirchenrat auch an den Handlungsempfehlungen der kirchlichen Visitation 2013-2015. Die ERK BL muss nicht grundlegend neu erfunden werden, Bewährtes soll erhalten bleiben. Anpassungen an den bestehenden Regelungen wurden da vorgenommen, wo diese den Entwicklungen des Kirchenlebens entsprechen und diese fördern können.

2. Lesung der totalrevidierten Finanzordnung
Für die 2. Lesung der Finanzordnung wird der Kirchenrat den Stand der Weiterarbeit vorstellen, so dass die im Januar angeregten Punkte abschliessend diskutiert werden können und die Finanzordnung zur Verabschiedung bereit ist. Die neue Finanzordnung schafft wichtige Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzflüsse und setzt diese in Relation zur Grösse der Kirchgemeinden. Dies insbesondere durch die Neuerungen bei der Verteilung des aufgrund des Mitgliederrückgangs rückläufigen Kantonsbeitrages und Änderungen des Finanzausgleichs. Dadurch sollen Anreize für eine vermehrte Zusammenarbeit von Kirchgemeinden gesetzt werden.

Dienstag, 23. März 2021, Beginn der Verhandlungen um 14 Uhr.
Mittwoch, 24. März 2021, Besinnlicher Einstieg um 8:00, Beginn der Verhandlungen um 8.45 Uhr.
Ort
: Kongresszentrum Mittenza, grosser Saal, Muttenz, Hauptstrasse 4
Alle Unterlagen zur ao. Synode finden Sie hier.

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