08.03.2023
Am Mittwoch, 15. März 2023 trifft sich die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kongresszentrum Mittenza in Muttenz.
Die Synode,
das Parlament der ERK BL, berät in Erster Lesung die totalrevidierte Personal-
und Besoldungsordnung PBO. Es ist dies die letzte Gesetzesgrundlage auf
Ordnungsstufe, die einer Totalrevision unterzogen wird.
Am 1. Januar 2022 traten die neue Kirchenverfassung sowie die totalrevidierte Kirchenordnung und die totalrevidierte Finanzordnung in Kraft. Mit dieser dreifachen Inkraftsetzung wurde ein Haupt-Meilenstein in der Umsetzung Visitation erreicht, welche die Reformierte Kirche Baselland in den vergangenen rund zehn Jahren beschäftigt hatte. Als letzte Gesetzesgrundlage auf Ordnungsstufe wird nun noch die Personal- und Besoldungsordnung von 2012 einer Totalrevision unterzogen.
1. Lesung
der totalrevidierten Personal- und Besoldungsordnung PBO
Die bestehende Personal- und
Besoldungsordnung von 2012 ist ein vergleichsweise junges Regelwerk. Zudem
bilden die Bestimmungen der PBO von 2012 nur eine von zahlreichen Quellen des
kirchlichen Personalrechts. So gibt es personalrechtliche Bestimmungen im
kantonalen Kirchengesetz, in der ursprünglichen Kirchenverfassung und der
bisherigen Kirchenordnung. Verschiedene Reglemente und Richtlinien ergänzen das
Personalrecht. Das in der ERK BL bisher geltende Personalrecht präsentiert sich
damit als ein über die Jahre schrittweise gewachsenes Rechtsgefüge und wurde
auf Basis des vorbestandenen Rechts jeweils an Änderungen angepasst und
weiterentwickelt. Dadurch ist ein komplexes Gebilde aus zahlreichen, teilweise
unterschiedlich gelagerten Erlassen mit gegenseitigen Wechselwirkungen und
teilweise auch inkohärenten Regelungen entstanden. Mit der Totalrevision der
Gesetzesgrundlagen wurde deshalb auch angestrebt, die Anzahl der Erlasse
massgeblich zu reduzieren. Grundsätzlich sollen personalrechtliche Bestimmungen
in Zukunft in der Personal- und Besoldungsordnung und dazugehörigen Reglementen
geregelt werden. Wie schon für die anderen Erlasse auf Ordnungsstufe gilt auch
für die Personal- und Besoldungsordnung, Bewährtes soll erhalten bleiben. Kirchgemeinden
und diverse kantonale Institutionen konnten sich vom 1. September bis 30.
November 2022 beim öffentlichen Vernehmlassungsverfahren beteiligen.
Rückmeldungen daraus flossen in den nun vorliegende Entwurf der Personal- und
Besoldungsordnung ein. Die Synode behandelt die totalrevidierte Personal- und
Besoldungsordnung in erster Lesung.
Die Zweite Lesung findet voraussichtlich an der Frühjahrssynode am 14. Juni
2023 statt.
Mittwoch,
15. März 2023, Gottesdienst um 8:00 Uhr in der Kirche St. Arbogast, Beginn
der Verhandlungen um 9.30 Uhr.
Ort: Kongresszentrum
Mittenza, grosser Saal, Muttenz, Hauptstrasse 4
Alle Unterlagen zur ao. Synode finden Sie unter folgendem Link: https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/synode/archiv-unterlagen.php
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