22.05.2019
Erste Lesung der totalrevidierten Verfassung und Wahl eines neuen Kirchenratspräsidiums.
Am Dienstag und Mittwoch, 4. und 5. Juni 2019, tagt die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, für ihre Frühjahrssitzung in Liestal und Gelterkinden. Am Dienstagabend befasst sich die Synode im Landratssaal in Liestal mit der 1. Lesung der Totalrevision der Verfassung. Am Mittwochmorgen werden die Verhandlungen nach einem Gottesdienst in der Kirche St. Peter im Gemeindezentrum in Gelterkinden fortgesetzt. Neben den jährlich wiederkehrenden Geschäften Jahresbericht und Jahresrechnung wählen die Synodalen ein neues Präsidium des Kirchenrats für den auf Ende 2019 zurücktretenden Kirchenratspräsidenten Pfarrer Martin Stingelin. Die Sitzungen der Synode sind öffentlich.
Totalrevision der Verfassung – 1. Lesung
Bei
der Totalrevision der Kirchenverfassung handelt es sich um den ersten Schritt
zur Revision der kirchlichen Regelwerke, die in ihrer Grundkonzeption auf die
Mitte des vergangenen Jahrhunderts zurückgehen. Die Kirchenverfassung selbst
datiert vom 8. Juli 1952. Mit der Totalrevision der Kirchenverfassung soll der
Weg bereitet werden, damit die Reformierte Kirche Baselland beweglicher wird
und auch in Zukunft zeitgerecht auf neue Herausforderungen reagieren kann.
So sollen beispielsweise die freie Kirchgemeindebildung und Kirchgemeindewahl im Grundsatz
ermöglicht werden und auch die Bedeutung der Zusammenarbeit und Prüfung von
Fusionen wird betont.
Der
Auftrag der Kirche bleibt jedoch unverändert: Die Verkündigung des Evangeliums
in Wort und Tat. Die Reformierte Kirche Baselland ist eine den Menschen
zugewandte Kirche, die sich als Volkskirche versteht und ihre Dienstleistungen
der ganzen Bevölkerung zu Gute kommen lässt.
Die
positive synodale Beschlussfassung in den Beratungen 2019 vorausgesetzt, werden
die stimmberechtigten Mitglieder der Landeskirche im Frühjahr 2020 über diese
Verfassung befinden können.
Wahl eines neuen Kirchenratspräsidiums für den Rest
der Amtsperiode bis 30. Juni 2021
Nach
über zehn Jahren als Kirchenratspräsident der Reformierten Kirche Baselland hat
Pfarrer Martin Stingelin im letzten November auf Ende 2019 seinen Rücktritt eingereicht.
An dieser Synode soll nun seine Nachfolge gewählt werden. Nominationen können
bis zur Synodetagung vom 4./5. Juni 2019 beim Synodevorstand eingereicht
werden.
Eine
sechsköpfige Findungskommission unter dem Vorsitz von Synodepräsidentin Andrea
Heger hat sich in den vergangenen Monaten mit der Nachfolgesuche und
Wahlvorbereitung befasst. Die Findungskommission schlägt Christoph Herrmann,
derzeit Pfarrer in der Kirchgemeinde Oberwil-Therwil-Ettingen und ehemaliger
Kirchenrat der ERK BL, für das Kirchenratspräsidium vor.
Betriebsrechnung 2018
positiv – Bilanz weiterhin kritisch
Die Rechnung 2018 schloss
positiv ab. Dies ist vor allem auf einmalige Effekte zurückzuführen;
insbesondere fielen geringere Subventionsbeiträge an die Kirchgemeinden infolge
von Vakanzen bei den Pfarrstellen und tiefere Kosten aufgrund von Vakanzen bei
der Spitalseelsorge an. Dazu kommen höhere Quellensteuereinnahmen. Der über die drei Rechnungen kumulierte
Überschuss beträgt rund TCHF 420. Zudem wurden Gelder, welche für die
Ausfinanzierung der Pensionskasse vorgesehen waren, noch nicht benötigt und
fallen erst im Jahr 2019 an.
Sorgen bereitet weiterhin
das negative Eigenkapital der Rechnung 1 (Verwaltungsrechnung) in der Höhe von
7.6 Mio.
Alle Synodenunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/synode/archiv-unterlagen.php
2023 © Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Landschaft +41 61 926 81 81