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Vorschau auf die Geschäfte der Frühjahrssynode am 4. und 5. Juni 2019

22.05.2019

Erste Lesung der totalrevidierten Verfassung und Wahl eines neuen Kirchenratspräsidiums.

Vorschau Frühjahrssynode 2019

Am Dienstag und Mittwoch, 4. und 5. Juni 2019, tagt die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, für ihre Frühjahrssitzung in Liestal und Gelterkinden. Am Dienstagabend befasst sich die Synode im Landratssaal in Liestal mit der 1. Lesung der Totalrevision der Verfassung. Am Mittwochmorgen werden die Verhandlungen nach einem Gottesdienst in der Kirche St. Peter im Gemeindezentrum in Gelterkinden fortgesetzt. Neben den jährlich wiederkehrenden Geschäften Jahresbericht und Jahresrechnung wählen die Synodalen ein neues Präsidium des Kirchenrats für den auf Ende 2019 zurücktretenden Kirchenratspräsidenten Pfarrer Martin Stingelin. Die Sitzungen der Synode sind öffentlich.

Totalrevision der Verfassung – 1. Lesung
Bei der Totalrevision der Kirchenverfassung handelt es sich um den ersten Schritt zur Revision der kirchlichen Regelwerke, die in ihrer Grundkonzeption auf die Mitte des vergangenen Jahrhunderts zurückgehen. Die Kirchenverfassung selbst datiert vom 8. Juli 1952. Mit der Totalrevision der Kirchenverfassung soll der Weg bereitet werden, damit die Reformierte Kirche Baselland beweglicher wird und auch in Zukunft zeitgerecht auf neue Herausforderungen reagieren kann. So sollen beispielsweise die freie Kirchgemeindebildung und Kirchgemeindewahl im Grundsatz ermöglicht werden und auch die Bedeutung der Zusammenarbeit und Prüfung von Fusionen wird betont.
Der Auftrag der Kirche bleibt jedoch unverändert: Die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat. Die Reformierte Kirche Baselland ist eine den Menschen zugewandte Kirche, die sich als Volkskirche versteht und ihre Dienstleistungen der ganzen Bevölkerung zu Gute kommen lässt.
Die positive synodale Beschlussfassung in den Beratungen 2019 vorausgesetzt, werden die stimmberechtigten Mitglieder der Landeskirche im Frühjahr 2020 über diese Verfassung befinden können.

Wahl eines neuen Kirchenratspräsidiums für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2021
Nach über zehn Jahren als Kirchenratspräsident der Reformierten Kirche Baselland hat Pfarrer Martin Stingelin im letzten November auf Ende 2019 seinen Rücktritt eingereicht. An dieser Synode soll nun seine Nachfolge gewählt werden. Nominationen können bis zur Synodetagung vom 4./5. Juni 2019 beim Synodevorstand eingereicht werden.

Eine sechsköpfige Findungskommission unter dem Vorsitz von Synodepräsidentin Andrea Heger hat sich in den vergangenen Monaten mit der Nachfolgesuche und Wahlvorbereitung befasst. Die Findungskommission schlägt Christoph Herrmann, derzeit Pfarrer in der Kirchgemeinde Oberwil-Therwil-Ettingen und ehemaliger Kirchenrat der ERK BL, für das Kirchenratspräsidium vor.

Betriebsrechnung 2018 positiv – Bilanz weiterhin kritisch
Die Rechnung 2018 schloss positiv ab. Dies ist vor allem auf einmalige Effekte zurückzuführen; insbesondere fielen geringere Subventionsbeiträge an die Kirchgemeinden infolge von Vakanzen bei den Pfarrstellen und tiefere Kosten aufgrund von Vakanzen bei der Spitalseelsorge an. Dazu kommen höhere Quellensteuereinnahmen.  Der über die drei Rechnungen kumulierte Überschuss beträgt rund TCHF 420. Zudem wurden Gelder, welche für die Ausfinanzierung der Pensionskasse vorgesehen waren, noch nicht benötigt und fallen erst im Jahr 2019 an.
Sorgen bereitet weiterhin das negative Eigenkapital der Rechnung 1 (Verwaltungsrechnung) in der Höhe von 7.6 Mio.

Alle Synodenunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/synode/archiv-unterlagen.php

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