13.02.2020
Die Vernehmlassungen der totalrevidierten Kirchenordnung und der totalrevidierten Finanzordnung finden vom 13. Februar bis 14. Mai 2020 statt.
Mit Beschluss vom 20. November
2019 hat die Synode ohne Gegenstimme den Entwurf der Totalrevision der
Kirchenverfassung beschlossen und diese zuhanden der Abstimmung durch die
stimmberechtigten Kirchenglieder verabschiedet.
Als erste Folgearbeiten wurden die Kirchenordnung und die
Finanzordnung ebenfalls einer Totalrevision unterzogen. Diese liegen nun im
Entwurf vor. Der Kirchenrat hat die beiden Ordnungen am 10. Februar 2020 zu Handen einer
Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungen der totalrevidierten Kirchenordnung und der
totalrevidierten Finanzordnung finden vom 13. Februar bis 14. Mai 2020 statt.
Alle Unterlagen zu den Vernehmlassungen finden Sie hier.
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