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Weiterer Meilenstein erreicht: Totalrevidierte Kirchenordnung einstimmig verabschiedet

08.09.2021

Die Synode verabschiedet an einer ausserordenltichen Sitzung am 7. September 2021 die totalreviderte Kirchenordnung.

ao Synode September 2021

Am Dienstag, 7. September 2021 traf sich die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer halbtägigen ausserordentlichen Sitzung im Kultur-und Sportzentrum (Kuspo) in Pratteln. Haupttraktandum war die 2. Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung. Diese wurde nach abschliessenden Diskussionen zu einzelnen Paragraphen am Ende einstimmig verabschiedet. Damit ist nach Annahme der totalrevidierten Kirchenverfassung durch die Stimmberechtigten im September 2020 und der Verabschiedung der totalrevidierten Finanzordnung durch die Synode im März 2021 ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Des Weiteren nahmen die Synodalen 13 kirchenrätliche Reglemente zur Finanzordnung zur Kenntnis.

Synodepräsidentin Andrea Heger blickte in ihrem Eingangswort auf den langen Prozess der Totalrevision der Kirchenordnung zurück. Es sei eine grosse Kiste, welche die Synodalen im Begriff seien heute Nachmittag zu verabschieden. «Die totalrevidierte Kirchenordnung schafft Übersicht und gibt Struktur. Sie soll das kirchliche Leben stützen», ist Andrea Heger überzeugt. GPK-Präsident Martin Vecchi sieht die neue Kirchenordnung als «neue Chance für die Kirche» und empfahl sie im Namen der GPK zur Annahme. Die von den Synodalen beschlossenen Änderungen aus der 1. Lesung und einige zusätzliche Präzisierungen hatte der Kirchenrat über den Sommer in die Vorlage eingearbeitet und in einer Synopse dargestellt. Während der Debatte wurde nichts mehr grundsätzlich in Frage gestellt. Nach knapp 120 Minuten konnte die 2. Lesung der 103 Paragraphen abgeschlossen werden. Die Synodalen verabschiedeten die totalrevidierte Kirchenordnung in der Folge einstimmig. Gleichzeitig wurden zwei Postulate abgeschrieben.

Der spontane Applaus nach diesem klaren Entscheid für die neue Kirchenordnung zeigt auf, was für ein weiterer wichtiger Meilenstein damit erreicht wurde. «Was hier passiert ist, ist absolut genial. Ganz viele Jahre Arbeit, Hirnschmalz, Engagement und Herzblut finden hier einen Abschluss. Das ist epochal», zeigte sich Kirchenratspräsident Christoph Herrmann erfreut. «Wir haben als Kirche, als Synode, als Kirchenrat und in Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden, in den vergangenen Jahren Vieles verabschiedet, das ‘verhebt’. Das schafft nun auch Luft. Wir können uns wieder vermehrt Anderem widmen und noch aktiver unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Auch wenn die Mitgliederzahlen abnehmen, die Kirche ist von Bedeutung für die Gesellschaft. Davon bin ich überzeugt. Wir müssen die Wertediskussionen wachhalten, weiterhin integrierend wirken und versöhnte Gemeinschaft leben.»

Vorbehältlich eines möglichen Referendums, soll die neue Kirchenordnung gemeinsam mit der neuen Kirchenverfassung – von den stimmberechtigten Mitgliedern am 27. September 2020 anlässlich der Volksabstimmung angenommen – und der neuen Finanzordnung voraussichtlich per 1.1.2022 in Kraft treten.

Kenntnisnahme von Reglementen
Nach einer kurzen Pause nahm die Synode noch 13 kirchenrätliche Fondsreglemente zur Finanzordnung zur Kenntnis. Sie liess sich zudem vom Kirchenrat über Entwürfe von weiteren Reglementen informieren, die in den kommenden Monaten noch der Finalisierung und Beratung bedürfen. Der Synodevorstand präsentierte der Synode den Entwurf eines neuen Geschäftsreglements der Synode. Dieses soll in der Herbstsynode behandelt werden.

Die Synode-Beschlüsse in Kürze:
.//. Totalrevision Kirchenordnung – 2. Lesung: Die totalrevidierte Kirchenordnung wird in zweiter Lesung einstimmig beschlossen und verabschiedet
Damit verbunden:
- Das Postulat Nr. 33/2015 «Gottesdienst» (ursprünglich als Motion eingereicht) wird als erfüllt abgeschrieben.
- Das Postulat Nr. 80/2019 «Verband zu Konvent» (ursprünglich als Motion eingereicht) wird als erfüllt abgeschrieben.
- Die Kirchenordnung unterliegt gestützt auf Artikel 21 Absatz 5 und 24 Kirchenverfassung dem fakultativen Referendum. Die Synode beauftragt den Kirchenrat mit der Publikation.
.//. Protokoll der Synode vom 16. Juni 2021: ohne Änderungen einstimmig genehmigt
.//. Finanzordnung – 13 kirchenrätliche Fondsreglemente: einstimmige Kenntnisnahme

Nächste Synodetagungen
Freitag, 19. November 2021, ganztägig: Herbstsynode, u.a. mit Geschäften wie Finanzplanung und Budget 2022, Geschäftsreglement Synode, Kenntnisnahme Reglemente zur Kirchenordnung
Mittwoch, 15. Juni 2022, ganztägig: Frühjahrssynode in der Kirchgemeinde Münchenstein, u.a. mit Geschäften wie Rechnung 2021, Jahresbericht 2021

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