22.11.2021
Die Christkatholische, die Evangelisch-reformierte und die Römisch-katholische Landeskirche haben sich gemeinsam an der Vernehmlassung zum geplanten Behindertenrechtegesetz BL beteiligt.
Die Christkatholische, die Evangelisch-reformierte und die Römisch-katholische Landeskirche begrüssen im Grundsatz das geplante Behindertenrechtegesetz BL und hoffen, dass sie mit ihren Rückmeldungen einen Beitrag zur Reifung des Gesetzes leisten können. Gemeinsam mit verschiedenen Fachleuten aus den Bereichen
Spezialseelsorge, Heilpädagogischer Unterricht und Diakonie haben sich
die drei Landeskirchen vertieft mit den Gesetzestexten befasst.
In ihrer Antwort stützen sich die Landeskirchen auf das Motto des Schweizerischen Gehörlosenbunds (SGB), welches lautet: „Nichts über uns, ohne uns!“ Damit kommt die klare Aufforderung zum Ausdruck: Niemand soll für / über uns bestimmen, ohne uns zu fragen! Dieses Motto enthält sowohl die Forderung der durchgängigen Inklusion, als auch nach der Mitgestaltung der Direktbetroffenen bei Gesetzen und deren Umsetzung. Diesen Weg beurteilen die Landeskirchen als zielführend. Aus diesem Grunde machen sie auch beliebt, eine paritätisch zusammengesetzte, tripartite kantonale Kommission zur Umsetzung der Behindertenrechte zu lancieren. Die damit verbundene enge Zusammenarbeit mit Betroffenen, sowohl beim Erarbeiten von Zielen als auch beim Ausarbeiten von Gesetzen und bei deren Umsetzung, schafft Möglichkeiten für mehr gegenseitiges Verständnis und nachhaltige, gut abgestützte Verbesserungen im Alltag für Alle.
Die Vernehmlassungantwort der Landeskirchen im Detail:
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