11.12.2019
Der Kirchenrat der Reformierten Kirche Baselland unterstützt die Position des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds. Mitmenschliche Solidarität, also die Unterstützung von Menschen in Not, unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, ist nicht zu kriminalisieren.
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft unterstützt das wichtige Anliegen und die Position des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds zum Thema «Solidarität nicht kriminalisieren». Die mitmenschliche Solidarität, also die Unterstützung von Menschen in Not, unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, ist nicht zu kriminalisieren.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat am 31. Oktober 2019 eine Medienmitteilung unter dem Titel «Solidarität nicht kriminalisieren» und eine vertiefte Erläuterung dazu aus kirchlicher Sicht publiziert. Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft hat sich in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2019 mit dem Thema mitmenschliche Solidarität befasst und unterstützt die Position des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds.
Medienmitteilung des Kirchenbunds:
«Viele Kirchgemeinden
und Kirchenmitglieder unterstützen Menschen in Not und gewähren ihnen Schutz,
unabhängig von deren Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Der Schweizerische
Evangelische Kirchenbund ist besorgt über die zunehmende, strafrechtliche
Verfolgung dieses Engagements. Deshalb fordert er Staat und Justiz auf,
mitmenschliche Solidarität nicht zu kriminalisieren!
Immer mehr Asylsuchende
und Flüchtlinge werden aufgrund einer verschärften Asylpraxis in die staatliche
Nothilfe abgedrängt. Von Ausbildungs- und Integrationsangeboten ausgeschlossen,
ohne Arbeitsbewilligung und teilweise in unterirdischen oder weit abgelegenen
Zentren untergebracht, wird ihnen oft jahrelang eine zermürbende und
perspektivlose Lebenssituation zugemutet. In dieser Not ist die Kirche eine
wichtige Anlaufstelle für die Betroffenen.
Personen, die sich für
Menschen in Not engagieren, riskieren mit ihrem Handeln – häufig unwissentlich
– eine strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung. Nach Artikel 116 des
Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) macht sich strafbar, wer den
rechtswidrigen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers fördert. Dazu
können bereits regelmässige Hilfeleistungen zählen. Auch Kirchenmitglieder und
Pfarrpersonen werden verurteilt, weil sie abgewiesene Asylsuchende
unterstützen.
Der Kirchenbund
verwahrt sich dagegen, dass mitmenschliche Solidarität – Hilfe aus
achtenswerten Gründen – unter Strafe gestellt wird. Seit Jahrzehnten bieten
Kirchen und ihre Mitglieder eine Vielfalt an Begleitungsformen und
Unterstützungsleistungen für Schutzsuchenden an, ohne aufenthaltsrechtliche
Bedingungen zu stellen. Ob die Unterstützten als anerkannte Flüchtlinge in der
Schweiz leben, nur vorläufig aufgenommen wurden oder das Land verlassen müssen,
spielt keine Rolle.
Die kirchliche
Solidarität mit Flüchtlingen und Asylsuchenden, gegen die der Staat aktuell
rechtlich vorgeht, gründet in einer bereits biblisch bezeugten Asylpraxis.
Diese zieht sich als Kirchenasyl durch die gesamte Kirchengeschichte.
«Kirchliches Handeln orientiert sich ausschliesslich an der Notsituation, in
der sich die Betroffenen wiederfinden, nicht an ihrem rechtlichen Status oder
der Farbe des Aufenthaltspapiers», so Esther Gaillard, Vize-Ratspräsidentin des
Kirchenbundes. Biblische Solidarität macht nicht an den Grenzen staatlichen
Rechts halt.
Der Kirchenbund
appelliert an die politischen Verantwortungsträgerinnen und -träger, das solidarische
Handeln der Kirchen für Menschen in Not nicht zu erschweren, sondern rechtlich
zu schützen und zu stützen.»
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