16.01.2020
Werden Menschen gezielt herabgesetzt und diskriminiert, verletzt dies ihre Würde als Geschöpfe Gottes. Der Kirchenrat befürwortet die Erweiterung der Anti-Rassimus-Strafnorm.
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Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Er lehnt sich dabei an die Stellungnahme des Rats der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS an. Würden Menschen gezielt herabgesetzt und diskriminiert, verletze dies ihre Würde als Geschöpfe Gottes.
Am 9. Februar 2020 entscheiden die Stimmberechtigten der Schweiz über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm. Neu soll auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar werden. Dies haben Bundesrat und Parlament so beschlossen. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen.
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Erweiterung des Artikels des Strafgesetzbuches (261bis StGB). Neu wird bestraft, «wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert».
Der
Kirchenrat lehnt sich in seiner Argumentation zum erweiterten Schutz vor
Diskriminierung an die Stellungnahme des Rats der Evangelisch-reformierten
Kirche Schweiz EKS vom 7. Januar 2020 an. Dieser beruft sich in seiner
Stellungnahme auf die neue Verfassung der EKS und bisherige parlamentarische
Beschlüsse.
In
der neuen Verfassung der EKS wird in Art. 10 ein Diskriminierungsverbot
festgehalten. Demnach achtet die EKS «bei all ihrem Wirken in Wort und Tat
darauf, dass niemand diskriminiert wird». Die Synode der Reformierten Kirche
Baselland hat im Herbst 2018 einstimmig Kenntnis von der neuen Verfassung der
EKS genommen und ihren Abgeordneten die Annahme der neuen Verfassung empfohlen.
Des Weiteren hat die Abgeordnetenversammlung der EKS im Juni 2019 als Position
festgehalten, dass sich in der Vielfalt der sexuellen Orientierung die Fülle
des göttlichen Schöpfungshandelns widerspiegelt: «Wir sind von Gott gewollt, so
wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht
aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.»
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft befürwortet deshalb die strafrechtliche Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf die sexuelle Orientierung.
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