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Der Rat der Religionen Schweiz sagt Nein zum Verhüllungsverbot

09.02.2021

Am 7. März stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Der Schweizerische Rat der Religionen SCR spricht sich gegen die Initiative und für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates aus. Der Kirchenrat der Reformierten Kirche Baselland unterstützt die Stellungnahme des SCR.

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Der Schweizerische Rat der Religionen SCR, dem Vertreterinnen und Vertreter der christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften der Schweiz angehören, lehnt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab und begrüsst statt der Initiative den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament.

Der SCR stellt sich gegen eine unverhältnismässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Dieses Menschenrecht schützt auch religiöse Praktiken wie Kleidervorschriften. Die Mitglieder setzen sich gemeinsam für einen respektvollen Umgang mit den Anhängerinnen und Anhängern der Religionsgemeinschaften ein. Die Religionsfreiheit ermöglicht und fördert religiöse und kulturelle Pluralität und schützt die Religionsgemeinschaften vor Druck von innen und aussen. Dieses Grundrecht im scheinbaren Interesse der öffentlichen Sicherheit ausser Kraft zu setzen, hält der SCR für falsch und unverhältnismässig. Der SCR anerkennt die Ängste und Sorgen der Bevölkerung vor religiöser Radikalisierung und Gewaltideologien. Die Initiative bietet hier aber keinen Lösungsansatz.

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft unterstützt Stellungnahme des Schweizerischen Rates der Religionen zur Verhüllungsverbotsinitiative.

Stellungnahmedes des Schweizerischen Rates der Religionenzur Verhüllungsverbotsinitiative


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