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Kirchenrat schickt Kirchenverfassung in die Vernehmlassung

05.11.2018

Vom 5. November 2018 bis 4. Februar 2019 findet die Vernehmlassung zur totalrevidierten Kirchenverfassung statt.

Vernehmlassung Kirchenverfassung

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft ERK BL hat den Entwurf der Totalrevision der Kirchenverfassung verabschiedet und schickt ihn vom 5. November 2018 bis 4. Februar 2019 in die Vernehmlassung. Die neue Kirchenverfassung soll die ERK BL für die Zukunft beweglicher machen und ihr ermöglichen, zeitgerecht auf neue Herausforderungen zu reagieren. An ihrem Auftrag ändert sich nichts. Sie versteht sich als Volkskirche, die für alle Menschen da ist. 

Der vorliegende Entwurf zur Totalrevision der Kirchenverfassung ist ein erster und entscheidender Schritt zur Revision der kirchlichen Regelwerke, die in ihrer Grundkonzeption auf die Mitte des vergangenen Jahrhunderts zurückgehen. Im Rahmen der kirchlichen Visitation 2013-2015 wurde empfohlen, die Kirchenverfassung zu revidieren. Die Synode beauftragte den Kirchenrat in der Folge am 9. Juni 2016 mit der Ausarbeitung einer Revisionsvorlage.

Beweglich und den Menschen zugewandt
Mit der Totalrevision der Kirchenverfassung soll der Weg bereitet werden, damit die Reformierte Kirche Baselland beweglicher wird und auch in Zukunft zeitgerecht auf neue Herausforderungen reagieren kann. Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich um eine formelle Totalrevision der Kirchenverfassung. Diese beinhaltet in verschiedenen Punkten und in die Zukunft gerichtet materielle Änderungen oder Präzisierungen. Der Grundauftrag der Kirche wird in acht Punkten formuliert und enthält dabei auch neue Aspekte wie zum Beispiel den Dialog mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften. Die Verfassung sieht zudem die freie Kirchgemeindewahl vor oder auch die Möglichkeit für Kirchgemeinden, einfacher zu fusionieren. Die Grundsätze der Autonomie der Kirchgemeinden und der Subsidiarität der Kantonalkirche werden explizit aufgenommen. An Bewährtem wird festgehalten: Ein horizontaler Finanzausgleich zur Begrenzung der Unterschiede in der Steuerbelastung soll aufrechterhalten bleiben und die Zusammenarbeit aller am kirchlichen Leben beteiligten Kräfte wird noch vermehrt hervorgehoben.

«Am Auftrag der Kirche hat sich nichts geändert: Wir geben auch in Zukunft das Evangelium in Wort und Tat weiter», sagt Kirchenratspräsident Pfarrer Martin Stingelin. «Und wir sind auch weiterhin eine den Menschen zugewandte Kirche, die sich als Volkskirche versteht und ihre Dienstleistungen der ganzen Bevölkerung im Kanton zu Gute kommen lässt.»

Breitabgestützte Vernehmlassung
Die dreimonatige Vernehmlassung dauert vom 5. November 2018 bis zum 4. Februar 2019. An der Vernehmlassung können alle Mitglieder teilnehmen, explizit eingeladen sind neben den Kirchgemeinden und den kirchlichen Fachverbänden und Institutionen u.a. auch die Direktionen der Kantonsverwaltung, weitere kantonale Stellen und Organisationen sowie Parteien und Interessensvertretungen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden sich hier

Informationsveranstaltungen zur Vernehmlassung
Damit alle an der Revision der Kirchenverfassung Interessierten gut informiert am Vernehmlassungsverfahren teilnehmen können, werden zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt. Diese finden statt am:

  • 19. November in Sissach, Jakobshof, Kirchgasse 10
  • 27. November in Muttenz, Kirchgemeindehaus Feldreben, Feldrebenweg 14

jeweils um 19.15 Uhr (bis ca. 21.15 Uhr)

An den Veranstaltungen werden Kirchenratspräsident Pfarrer Martin Stingelin und Kirchenrat Peter Brodbeck über die Hintergründe, Ziele und Inhalte der anstehenden Revision informieren.

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