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Der Kirchenrat empfiehlt ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

01.11.2018

Der Kirchenrat wertet die Selbstbestimmungsinitiative als Gefährdung der Menschenrechte.

Bild SBI

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft wertet die Selbstbestimmungsinitiative, über die am 25. November 2018 abgestimmt wird, als Gefährdung der Menschenrechte und Gefahr für die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Er empfiehlt die Selbstbestimmungsinitiative deshalb zur Ablehnung.

In der Präambel der Bundesverfassung steht «die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen». Kirche und Staat sind aus guten Gründen unabhängig voneinander, sie existieren aber in der gleichen Welt und teilen sich auch eine wesentliche Aufgabe: Beide sind um der Menschen willen da und sorgen auf je eigene Weise für Frieden und Gerechtigkeit. In der Bibel im Buch Jesaja 1,17 steht: «Sorgt für das Recht!».

Menschenrechte sind nicht Rechte von Staaten, sondern Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat. Sie sind universell. In den Menschenrechten kommt der gleiche Respekt gegenüber allen Menschen und die unbedingte Schutzwürdigkeit allen menschlichen Lebens zum Ausdruck. Dieser Gedanke entspricht dem christlichen Menschenbild. Auch in einem demokratischen Staat wie der Schweiz brauchen beispielsweise Minderheiten den Schutz vor einer Mehrheitsdiktatur. Die Machtfülle des Souveräns muss deshalb um das Wohl jedes einzelnen Menschen willen begrenzt sein. Es gilt daher, die Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK zu schützen.

1. Die Schweiz schwächt bei Annahme der Initiative die zentrale europäische Errungenschaft: Die den europäischen Frieden sichernde Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Dadurch würde sich die Schweiz einreihen in eine Gruppe der von autokratischen Regierungen bestimmten Staaten, die die gelebte Demokratie auszuhöhlen versuchen; mit unabsehbaren Folgen für alle gemeinschaftsstiftenden Institutionen.

2. Die Schweiz gilt weltweit als Hüterin der Menschenrechte, und genau diese Menschenrechte werden durch die Initiative untergraben. Dadurch schadet die Initiative dem guten Ruf der Schweiz.   

3. Die Initiative spielt die Direkte Demokratie gegen die Menschenrechte aus. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die Demokratie zum Gegenteil dessen verkehrt, wofür wir sie kennen. Institutionen, die sich um das Wohl von Minderheiten und Benachteiligten kümmern, laufen Gefahr, in ihrer rechtlichen und traditionellen Legitimität geschwächt zu werden.

4. Der Bevölkerung der Schweiz könnte bei einer Annahme der Initiative ein wichtiges Recht genommen werden. Es besteht die Gefahr, dass der Rechtsmittelweg eines jeden Einzelnen beschnitten wird, in dem das jetzt existierende Recht des Weiterzugs an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren geht.

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