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aktuell
März 2017
Wissenswertes, Infos
Bereits zum fünften Mal erhalten dieses
Jahr vierzig Jugendliche die Möglichkeit,
eine Woche lang mit profilierten Theolo-
ginnen und Theologen sowie Persönlich-
keiten aus Kultur, Politik und Showbiz
über Gott und das Leben zu diskutieren.
Am
Campus Kappel 2017 (17. bis 21. Juli)
werden folgende Fragen debattiert: Gibt
es die eine Wahrheit? Brauchen wir noch
Kirchen? Habe ich eine Bestimmung?
Wer macht mich glücklich?
Die Theologiewoche richtet sich an junge
Menschen zwischen 16 und 22 und ist für
die Teilnehmenden kostenlos. Die Idee
dahinter: Sie werden neugierig gemacht
auf eine theologische Ausbildung. Pfarr-
personen, Jugendarbeiterinnen und Ju-
gendarbeiter in den Kirchgemeinden sol-
len Multiplikatoren sein.
Vielleicht gibt
es Jugendliche in Ihrer Kirchgemeinde,
die sich für den Campus Kappel interes-
Campus Kappel: Eine Woche mit Tiefgang
sieren könnten? Dann machen Sie doch
ein wenig Werbung.
Mehr zu Programm, Gästen und Anmel-
dung auf:
Der Evangelische Theologiekurs der
ERK BL und BS dauert drei Jahre. Das
Zertifikat, das die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer nach drei Jahren erhalten, ist
kirchlich anerkannt, für staatliche Stellen
zählt es höchstens als Zusatzqualifikation.
Auch wenn heute effiziente Lernangebo-
te, rasche Abschlüsse und anerkannte
Qualifikationen angesagt sind, ist und
bleibt der ETK erfolgreich.
Gerade weil der Theologiekurs quer in der
Bildungslandschaft steht und etwas gegen
den Zeitgeist geht, entspricht er dem Be-
dürfnis vieler Menschen, sich mit dem ei-
genen Leben, der Vergangenheit und den
zeitlosen Fragen nach Glauben auseinan-
derzusetzen.
Die Teilnehmenden schätzen die leben-
dige und persönliche Vermittlung der
Inhalte und die Denkanstösse, die sie von
den fachlich kompetenten Kursleitenden
(Dorothee Dieterich, Regula Tanner,
Daniel Frei) erhalten. Das Arbeiten in
der Gruppe hilft, das eigene Denken zu
überprüfen und andere Meinungen ein-
zubeziehen.
Beginn ist jeweils im Sommer.
Anmeldeschluss: 29. Mai 2017
Weitere Informationen:
Forum für Zeitfragen
Tel. 061 264 92 00
Daniel Frei, Studienleiter ETK
Evangelischer Theologie-
kurs für Erwachsene (ETK)
In diesem Jahr wird die kantonale
Kommission für Freiwilligenarbeit
di-
verse
Weiterbildungsabende für Ver-
antwortliche in der Freiwilligenarbeit
anbieten. Notieren Sie sich schon heute
die Daten:
Mittwoch, 14. Juni - Teil 1
Mittwoch, 16. August - Teil 2
Mittwoch, 23. August - Teil 3
Am
Donnerstag, 28. September
findet
das traditionelle Herbsttreffen statt.
Einladungen zu den Veranstaltungen
folgen.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Veronika Schweizer, Präsidentin
Kommission Freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit –
Voranzeige
Regelmässig erhalten wir im O15 von
Kirchgemeinden und Kirchenmitgliedern
Fragen betreffend Veröffentlichung von
persönlichen Daten im Internet und in
Gemeindepublikationen. Welche Daten
dürfen veröffentlicht werden? Was kann
man tun, wenn man keine Veröffentli-
chung will? Kann man Daten aus dem
Internet löschen?
Viele Kirchgemeinden publizieren in ih-
ren «Gmeiniblättli» Namen und zum Teil
auch Adressen und Wohnorte von Hoch-
zeitspaaren und Täuflingen, Jubilarinnen
und verstorbenen Gemeindemitgliedern.
Auch wenn sich viele darüber freuen, oft
geschieht die Veröffentlichung ohne Zu-
stimmung der Person oder der Familien-
angehörigen. Wanderten die «Gmeini-
blättli» in der Vor-Internet-Zeit nach eini-
ger Zeit ins Altpapier und wurden nur in
einem begrenzten Gebiet gelesen, so sind
heute diese Daten mit der Publikation
im Internet noch Jahre danach auffind-
bar und für die «ganze Welt» zugänglich.
Familien- und Lebensumstände ändern
sich, und nicht alle wollen im Internet
Datenschutz – Vorsicht bei der Veröffentlichung von
Personendaten
auffindbar sein. Stört sich ein Mitglied
daran, müssen die Daten unverzüglich ge-
löscht werden. Das ist zumTeil mit erheb-
lichen Aufwänden verbunden, denn auch
ein Entfernen heisst nicht zwangsläufig,
dass es im Internet wirklich gelöscht ist.
Unser Rat:
Im Umgang mit persönlichen Daten ist
im digitalen Zeitalter grosse Sorgfalt ge-
boten. Persönliche Daten sind so gut wie
möglich zu schützen. Eine Veröffentli-
chung darf nur nach Rücksprache und
mit Zustimmung der betroffenen Person
erfolgen. Wir raten davon ab, vollständi-
ge Adressdaten von Mitgliedern zu ver-
öffentlichen.
Ausnahme: Personen in einem öffentli-
chen Amt, zum Beispiel gewählte Mit-
glieder von Synode und Kirchenpflege
sowie Pfarrpersonen, müssen mit einer
Kontaktmöglichkeit auffindbar sein.
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