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aktuell
März 2017
Zeitplan
Der Zeitplan der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Visitation präsen-
tiert sich wie folgt:
2016
2017
2018
2019
2020
Erste Umsetzung
Kirchgemeinden
und Pilotprojekte
Vorbereitungsphase
Konzeptphase
Legitimierungsphase
Gesetzgebungsphase
Umsetzungs- und Lebephase
Vorbereitung Gesetzgebung
Umsetzung Visitation
Kontaktstelle für Fragen zur Umset-
zung Visitation:
Tel. 061 926 81 70
Intensive Konzeptarbeit in allen Teilprojekten
In den Monaten seit der erfolgreichen Durchführung des Zukunftsanlasses
Feu sacré im November 2016 wurde in den vier Teilprojekten intensiv an Konzepten
zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Visitation gearbeitet. Dabei wur-
den die Erkenntnisse aus dem Feu sacré in den Teilprojekten berücksichtigt. Die Web-
site
bleibt vorläufig online, wird aber nicht mehr ergänzt.
Folgende Themen und Fragen werden derzeit in den Teilprojekten behandelt:
Teilprojekt INHALT:
Was ist für unseren
reformierten Glauben besonders charak-
teristisch und wie wird dieser Glaube in
Wort und Tat zeitgemäss verkündigt? Hat
im Verständnis des Gemeindelebens bei-
spielsweise auch eine Internet-Gemeinde
Platz? Im Anschluss an die Erörterungen
dieser Fragen werden der Religionsunter-
richt, die Erwachsenenkatechese sowie
das Kirchenleben nach der Konfirmation
thematisiert.
Teilprojekt STRUKTUR:
Das Projekt-
team befasst sich mit der Frage «Was
heisst Gemeinde-Sein in der reformier-
ten Volkskirche im Baselbiet?» Vor die-
sem Hintergrund werden Eckwerte für
modernisierte Kirchgemeindestrukturen
erörtert. Welche Grösse ist geeignet, wel-
che Eigenschaften braucht eine Kirchge-
meinde?
Welche Aufgaben sollen sinnvollerweise
in einer Kirchgemeinde bzw. in einer
übergeordneten (dezentralen oder zent-
ralen) Struktur wahrgenommen werden?
Und welche Anreize braucht es, damit
Zusammenarbeitsformen oder allfällige
Fusionen gefördert werden? Auch geht
es darum, herauszufinden, wie die unter-
schiedlichen Verhältnisse im ländlichen
Gebiet und in der Agglomeration sowie
von Kirchgemeinden, die das Gebiet
mehrerer Einwohnergemeinden abde-
cken, berücksichtigt werden können und
sollen.
Teilprojekt SUPPORT:
Die Handlungs-
empfehlungen «Die Kirchenpflege schafft
ein Ressort Öffentlichkeitsarbeit», »Die
Kirchgemeinde nutzt interaktive elekt-
ronische Instrumente» und «Beteiligung
der Kirchgemeindeversammlung an stra-
tegischen Entscheiden» stehen derzeit im
Zentrum der Konzeptarbeiten.
Bereits erarbeitet wurde ein Dokument
zum Thema «Ergänzende Finanzie-
Treffen: Die Kantonalkirche
setzt sich für eine neue
Immobilienstrategie ein
Eine Handlungsempfehlung aus der
Visitation lautet, die geltende Regelung
über den Unterhalt und die Vermie-
tung der Gebäude der Stiftung Kir-
chengut in Zusammenarbeit mit den
kantonalen Behörden zu revidieren.
An diesem offenen Gesprächsabend
mit den Präsidien und Bauverantwort-
lichen der Kirchgemeinden werden
Themen wie Vermeidung doppelter
und gemischter Zuständigkeiten, eine
einheitliche Immobilienpolitik, eine
zukunftsfähige Immobilienstrategie,
die Prüfung einer allfälligen Entlas-
tung der Kirchgemeinden, beziehungs-
weise eine Effizienzsteigerung bei der
Immobilienverwaltung angesprochen.
Relevante Fragen und Probleme sollen
erhoben werden.
Anmeldung und Rückfragen an:
Tel. 061 926 81 70
rungsquellen - Informationen zur Mit-
telbeschaffung / zum Fundraising». Bei
Interesse kann dieses beim Projektbüro
bestellt werden.
Auch die Best Practice-Angebote aus den
Kirchgemeinden liefern neue Ideen und
Impulse für die Arbeit in der Gemeinde.
Immer wieder kommen neue Angebote/
Beispiele hinzu:
> Über uns > Stabsstelle
Kirchen- und Gemeindeentwicklung >
Zusammenarbeit Kirchgemeinden
Teilprojekt RECHT:
Bereits vor der
Visitation stand fest, dass eine Revision
der Kirchenverfassung und Kirchenord-
nung nötig sein wird. Das Projektteam
hat nun eine erste Auslegeordnung defi-
niert und sich Gedanken zum Revisi-
onsprozess gemacht. Die Erkenntnisse
aus den anderen Teilprojekten müssen
zwingend in die Revision einfliessen. Es
braucht somit eine enge Zusammenarbeit
und Rückkoppelung. Nach Abschluss der
Konzeptarbeiten sollen erste Entwürfe zu
Änderungen des geltenden Rechts bereit-
gestellt werden.
Ende März wird der Projektausschuss
Umsetzung Visitation über die Zwischen-
ergebnisse informiert und zum weiteren
Vorgehen konsultiert.
5. April 2017
19.30 - 21.30 Uhr
Kirchgemeindehaus Liestal
Rosengasse 1
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,...16
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