Die Verfassung unserer Kirche ist aktuell schon 66 Jahre
alt. Sie hat uns in den vergangenen Jahrzehnten gute Dienste geleistet und tut
dies auch heute noch. Trotzdem ist sie in mancherlei Hinsicht auch in die Jahre
gekommen und hat das Rentenalter erreicht. Im Rahmen der Visitation 2013-2015
hat die Visitationskommission angeregt, die Verfassung zu revidieren und den
Gegebenheiten von heute anzupassen. Die Synode hat deshalb im Juni 2016 den
Kirchenrat mit der Totalrevision beauftragt.
Der Entwurf liegt nun vor. Der
Geist der alten Verfassung bleibt auch in der Neuen spürbar. Am Auftrag unserer
Kirche ändert sich nichts. Wir geben auch in Zukunft das Evangelium in Wort und
Tat weiter und sind eine den Menschen zugewandte Kirche, die sich als
Volkskirche versteht.
In diesem Newsletter und im Internet, erfahren Sie mehr zur
totalrevidierten Kirchenverfassung.
Wir wünschen Ihnen gute Lektüre und grüssen Sie herzlich,
Ihre Reformierte Kirche Baselland
Der
Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft ERK
BL hat den Entwurf der Totalrevision der Kirchenverfassung verabschiedet und
schickt ihn vom 5. November 2018 bis 4. Februar 2019 in die Vernehmlassung. Die
neue Kirchenverfassung soll die ERK BL für die Zukunft beweglicher machen und
ihr ermöglichen, zeitgerecht auf neue Herausforderungen zu reagieren. An ihrem Auftrag
ändert sich nichts. Sie versteht sich als Volkskirche, die für alle Menschen da
ist.
Hier geht's zur ausführlichen Medienmitteilung.
Alle Vernehmlassungsunterlagen zur Totalrevision der Kirchenverfassung finden Sie auf unserer Website:
https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/visitation/revision-gesetzessammlung.php
An der
Vernehmlassung können alle Mitglieder teilnehmen, explizit eingeladen sind
neben den Kirchgemeinden und den kirchlichen Fachverbänden und Institutionen
u.a. auch die Direktionen der Kantonsverwaltung, weitere kantonale Stellen und
Organisationen sowie Parteien und Interessensvertretungen.
Damit alle an der Revision der
Kirchenverfassung Interessierten gut informiert am Vernehmlassungsverfahren
teilnehmen können, werden zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt. Diese
finden statt am:
- 19. November in Sissach,
Jakobshof, Kirchgasse 10
- 27. November in Muttenz,
Kirchgemeindehaus Feldreben, Feldrebenweg 14
jeweils um 19.15 Uhr (bis ca. 21.15
Uhr)
An den Veranstaltungen werden Kirchenratspräsident Pfarrer
Martin Stingelin und Kirchenrat Peter Brodbeck über die Hintergründe, Ziele und
Inhalte der anstehenden Revision informieren.
Link zur Veranstaltung
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