An der Schwelle zum Erwachsenenleben feiern Jugendliche nach einem Jahr Konfirmandenunterricht den Abschluss ihrer christlichen Erziehung mit einem speziellen Gottesdienst: der Konfirmation. Mit Erreichen des 16. Altersjahres erhalten sie ausserdem das Stimm- und Wahlrecht in ihrer Kirchgemeinde.
Der Konfirmanden-Unterricht vermittelt und vertieft Wissen. Aber die Jugendlichen müssen nicht mehr wie früher ständig auswendig lernen und womöglich noch ein Examen ablegen. Wir nutzen die Zeit, mit den Jugendlichen Fragen zu ihrem Leben aufzunehmen und sie auch unter den Gesichtspunkten des Glaubens und der Religion zu betrachten.
Ja, das ist nach der Ordnung unserer Kirche unumgänglich. Wir werden aber eine Form finden, die den Jugendlichen nicht exponiert. So kann eine Taufe beispielsweise im Familienkreis in der Kirche vollzogen werden, ohne Öffentlichkeit. Der Täufling kann bestimmen, wer zu dieser kleinen Feier eingeladen wird.
Nein, das muss nicht sein. Die Konfirmation bringt zum Ausdruck, dass Gott sich zu den jungen Menschen bekennt, ähnlich wie bei der Taufe. Manchmal aber formuliert eine Konfirmanden-Gruppe ihr eigenes Bekenntnis.
Besprechen Sie diese besondere Situation mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. Manchmal ergibt sich die Möglichkeit, am Schulort den Unterricht zu besuchen und dann die Konfirmation in seiner „eigenen“ Kirche zu erleben.
Im Konfirmanden-Jahr wird es einen intensiveren Kontakt zur Kirchgemeinde pflegen. Dazu gehören Gottesdienstbesuche (am besten mit seinen Eltern…), kleine Arbeitseinsätze, oft auch ein Konfirmandenlager. Die Obligatorien werden den Jugendlichen zu Beginn des Unterrichtsjahres klar mitgeteilt und sie müssen sich auch über deren Erfüllung ausweisen.
Nein, in der Reformierten Kirche Baselland sind auch bereits Kinder zum Abendmahl zugelassen.
Die Jugendlichen erlangen mit dem vollendeten
16. Lebensjahr die kirchliche Mündigkeit. Sie nehmen Teil an
Abstimmungen und haben das aktive und passive Wahlrecht in kirchlichen
Belangen. Im Weiteren bestimmen sie selber (und nicht mehr die Eltern)
über ihre Zugehörigkeit zur Kirche. Zudem können sie ab diesem Zeitpunkt auch Gotte oder Götti werden.
Die Steuerpflicht besteht in Analogie zur Gemeinde- und Staatssteuer. Bis die Jugendlichen das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben, obliegt die Steuerpflicht den Eltern. Danach werden die jungen Leute selber veranlagt. Da sie sich zu jenem Zeitpunkt meistens noch in der Ausbildung befinden und über kein grosses Einkommen verfügen, fällt ihre Steuerpflicht zunächst nicht ins Gewicht.
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