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Ja zum Asylgesetz am 5. Juni 2016

02.05.2016

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (ERK BL) befürwortet die Revision des Asylgesetzes, über die am 5. Juni 2016 abgestimmt werden soll. Er stützt sich dabei auf die Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK).

Asylgesetz Juni 2016

Die Revision des Asylgesetzes soll eine Beschleunigung der Asylverfahren bewirken. Damit die Grundrechte der Asylsuchenden trotz rascherer Verfahren gewährleistet sind, sieht das neue Gesetz einen staatlichen Rechtsschutz vor.

Wie der Kirchenbund befürwortet auch der Kirchenrat der ERK BL die Beschleunigung der Asylverfahren, da die Schutzsuchenden weniger lang in Ungewissheit über ihre Zukunft leben müssen. Bisher dauerten Asylverfahren oft jahrelang, was die soziale und berufliche Integration der Betroffenen behinderte, obwohl ein Grossteil der Asylsuchenden derzeit Schutz erhält. Kürzere Verfahren haben also positive Auswirkungen für Schutzsuchende und für die Schweiz.

Eine Beschleunigung der Verfahren darf allerdings nicht auf Kosten des Rechtsschutzes gehen. Deshalb ist eine Rechtsberatung für Asylsuchende notwendig. Diese ist kein Privileg, sondern eine Notwendigkeit: Asylsuchende sind häufig mittellos, sprechen keine Landessprache und kennen das Rechtssystem nicht. Ohne Rechtsberatungsstellen wären sie ohne jegliche Unterstützung. Und dies, obwohl höchste Rechtsgüter – nämlich der Schutz des Lebens – auf dem Spiel stehen.

Der Staat steht in der Pflicht, rechtsstaatliche Verfahren zu garantieren. Durch den erhöhten Rechtsschutzbedarf der Asylgesetzesrevision kann diese Pflicht nicht mehr an andere Akteure delegiert werden. Seit rund 30 Jahren haben die Kirchen, deren Hilfswerke und weitere Nichtregierungsorganisationen den Asylsuchenden Rechtsberatungsdienste angeboten. Die finanzielle Unterstützung der Rechtsberatung ist ein wichtiger Teil des Engagements der reformierten Kirchen für den Asylbereich.

Die weltweite Flüchtlingssituation kann die Schweiz nicht alleine lösen. Sie kann aber einen Beitrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten, Not zu lindern. Faire Verfahren für schutzsuchende Menschen zu gewährleisten, ist dabei ein zentraler Punkt.

Flyer «Für gerechte und schnelle Asylverfahren» (Kurzzusammenfassung de/fr)
Stellungnahme des SEK

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