02.06.2016
Am Donnerstag, 9. Juni 2016, findet die ordentliche Synode in Reinach statt.
Am Donnerstag, 9. Juni 2016, tagen die 84 Synodalen, die Mitglieder des Parlaments der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, für ihre Frühjahrssitzung in Reinach. Die Sitzungen der Synode sind öffentlich. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen das Konzept Umsetzung Visitation sowie die konsolidierte Jahresrechnung 2015. Diese wurde durch die 2015 von der Synode gefassten Beschlüsse zur Unterstützung des Leuenberg-Vereins mit einem Betrag von 1.5 Mio. Franken stark belastet. Des Weiteren befinden die Synodalen unter anderem über ein Konzept Erwachsenenbildung, den Jahresbericht 2015 und ein Postulat Gottesdienst.
Konzept Umsetzung
Visitation
Mit dem Projekt Umsetzung
Visitation wird auf Basis der Handlungsempfehlungen der Visitation ein
Reformprozess angestrebt, welcher die Baselbieter Kirche in der aktuellen Zeit
zukunftsfähig positionieren soll. Im Vordergrund aller Anstrengungen stehen die
engagierte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen und Erwartungen der
Kirchenmitglieder in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und die
Erneuerung bestehender oder Lancierung neuer Angebote unserer Kirche. Der Kirchenrat hat aufgrund der Komplexität
der Aufgabe beschlossen, zur Durchführung des Projektes eine
Projektorganisation einzusetzen, damit eine massgeschneiderte
Organisationsstruktur aufgebaut und die relevanten Akteure beteiligt werden
können. Um dem Projekt eine
klare zeitliche Kontur zu geben, möchte der Kirchenrat die 2017 anbrechende
Legislaturperiode für dessen Durchführung nutzen. Das Projekt soll, wenn
möglich bis 2020 abgeschlossen sein und beinhaltet auch eine
Verfassungsrevision.
Konsolidierte Jahresrechnung 2015
Schon die
Jahresrechnung 2014 war wegen der grossen Beträge zur Ausfinanzierung der
Pensionskassen-Deckungslücke aussergewöhnlich, nun weist auch das Jahr 2015
eine besondere Rechnung aus. Die synodalen Beschlüsse von 2015 zur
Unterstützung des Leuenberg-Vereins für seinen Neustart in die Selbständigkeit
im Umfang von insgesamt 1,5 Mio. und nachträgliche Beiträge für die
Ausfinanzierung der Pensionskassen-Deckungslücke von 0,4 Mio. bedeuteten, dass
aus den Reserven der Rechnung 3 1,62 Mio. entnommen werden mussten.
Überraschend ergab sich ein hoher Ertrag aus der
Quellensteuer, was den Fehlbetrag der Subventionierung der Gemeindepfarrstellen
erheblich verringerte. Dies wiederum entlastete die Verwaltungsrechnung, sodass
sie einen Ertragsüberschuss von 0,41 Mio. auszuweisen vermochte.
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